Langenfeld Autofahrer bedroht Polizisten - Haftstrafe

Langenfeld · Der Ersttäter wurde wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu sechs Monaten Haft verurteilt.

Um zu verdecken, dass er ohne Führerschein fuhr, versuchte sich ein 51-jähriger Leichlinger am 25. Februar einer Polizeikontrolle an der Schneiderstraße dadurch zu entziehen, dass er plötzlich auf den Polizisten mit der Haltekelle zuhielt und schnell wegfuhr. Der Polizist konnte sich nur durch einen beherzten Satz aus der Gefahrenzone retten. Für diese "Kurzschlusshandlung" wurde der Mann gestern zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt: wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b STGB) in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Zudem muss er 3000 Euro an den Polizeiseelsorgefond zahlen. Die Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt, weil der Angeklagte geständig und reuig war. Er hatte sich kurz nach der Tat bei dem Beamten entschuldigt.

Der selbstständige Unternehmer hatte sich am Rosenmontagsabend selber hinters Steuer gesetzt, weil er keinen Fahrer für den Audi A 6 seines Sohnes gefunden hatte. Der Angeklagte erklärte, er habe die Polizeikontrolle erst spät erkannt. Und beteuerte, er hätte den Polizist nie umgefahren, er habe extra einen Schlenker zur Seite gemacht und sei dann weggefahren, um sich zu verstecken. Bei der Befragung des wichtigsten Zeugen, des 60-jährigen Polizisten, spielte der genaue Fahrweg des Angeklagten eine wesentliche Rolle. Der Polizist sagte aus, der Audi A 6 habe sich erst langsam genähert, als könne er die Situation im Dunkeln nicht ganz einschätzen. Als das Auto dann zur Fahrbahnmitte auswich, habe er einige Schritte in Richtung Fahrbahnmitte gemacht, um der Aufforderung anzuhalten, Nachdruck zu verleihen. Als dann plötzlich der Motor aufheulte und sich der Wagen schneller auf ihn zubewegte, habe er einen großen Satz zurück in Richtung Fahrbahnrand gemacht. Obwohl der Wagen leicht nach links auswich, sei er "überzeugt, dass er mich getroffen hätte, wenn ich in der Mitte der Straße geblieben wäre". Das sei ihm in 40 Jahren erst dreimal passiert. Seine Kollegen hätten dann sofort die Verfolgung des Angeklagten aufgenommen, der auch eine rote Ampel überfuhr, und ihn auf einem Parkplatz gestellt. Er sei "sehr sauer" gewesen und hätte ihm klargemacht, dass dies alles "sehr schlimm hätte ausgehen können". Weil eine Ausnahmesituation vorlag und der Angeklagte nicht alkoholisiert war, erkannte der Richter auf einen "minder schweren Fall" des § 315b. Bisher war er zudem nicht als Straftäter in Erscheinung getreten.

(RP)
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