Langenfeld Besuch in Flüchtlingsheimen nur mit Helferausweis erlaubt

Langenfeld · Asylbewerber sollen besser vor unseriösen Haustürgeschäften geschützt werden, sagt Holger Hammer, Chef des städtischen Sozialreferats. Deshalb dürften ab sofort Nichtbewohner die Gemeinschaftsunterkünfte nur noch dann betreten, wenn sie einen Flüchtlingshelfer-Ausweis besitzen.

Zunehmend sollen Hammer zufolge zuletzt Werber versucht haben, etwa Strom- oder Handyverträge mit Flüchtlingen abzuschließen, "die sich im deutschen Vertragsrecht überhaupt nicht auskennen". Deshalb müssten Asylbewerber "vor solchen leider nicht immer seriösen Angeboten" geschützt werden.

Der genannte Ausweis zeige, dass es sich bei den Besuchern um Helfer handele. Über 120 Ausweise hat Hammers Referat bereits gratis ausgestellt. Alle Antragssteller benötigen neben einem Passbild ein polizeiliches Führungszeugnis. Kontrolliert werden die Ausweise nicht von den Flüchtlingen selbst, sondern von Hausmeistern, Honorarkräften und Sicherheitsdienst. Näheres unter Tel. 02173 - 7942228.

(mei)
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