Langenfeld Bewährung für Hotel-Betrüger

Langenfeld · Untreue in 309 Fällen hat die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorgeworfen.

Wegen Untreue in besonders schwerem Fall ist ein junger Mitarbeiter eines Langenfelder Hotels gestern zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, zwischen 2014 und 2016 Barzahlungen im Hotelrestaurant für sich vereinnahmt zu haben, was der Angeklagte bestätigte. Gleichzeitig habe er die Beträge auf einem Hotelkonto verbucht, das für Zahlungen mit Kreditkarte vorgesehen ist. Das Geld erschien zwar auf der Kostenabrechnung, tatsächlich ist das Geld aber nicht auf dem Konto eingegangen. So entstand für den Hotelinhaber ein Schaden von etwa 220 000 Euro. Bei der Gegenbuchung durch die Hotelgäste tauchten Differenzen auf, die der Inhaber des Hotels bei der Steuerprüfung zur Anzeige brachte und nachträglich versteuerte. "Die Veruntreuung ist aber zunächst nicht aufgefallen, da die Buchungen schwer nachzuvollziehen waren", so der Inhaber.

Dieser habe zudem ein enges persönliches Verhältnis zum Angeklagten gehabt. Der Angeklagte sei der Freund seiner Tochter und für ihn ein potenzieller Nachfolger gewesen. Der Umgang mit der Ex-Freundin des Angeklagten sei der Grund für die Tat gewesen, erklärte Jasper Marten, der Verteidiger. Sie habe sich einen komplett anderen Lebensstil leisten können. Durch die zusätzlichen Bareinnahmen habe der angeklagte versucht, mitzuhalten. "Er ist in einen Kaufrausch verfallen und hat so die Kontrolle über sein Handeln verloren", sagte Marten. Der Angeklagte habe sich beispielsweise ein Auto gekauft und in kürzester Zeit mehrere tausend Euro für Kleidung ausgegeben. "Die Veruntreuung ist schließlich Hotelmitarbeitern aufgefallen, die sich über den neuen Lebensstil ihres Kollegen wunderten", so der Hotelinhaber.

"Es ist unrealistisch, dass der Angeklagte den Schaden vollständig zurückzahlen kann", einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Schulden würden sich durch die Zinsen und Zinseszinsen etwa alle zehn Jahre verdoppeln. Er habe aber bereits mit der Rückzahlung begonnen. Der Geschädigte habe bisher knapp 8000 Euro zurückbekommen. Dafür wurde unter anderem die betriebliche Altersvorsorge des Angeklagten aufgelöst.

Während des Gerichtsprozesses äußerte sich der Angeklagte nur selten, eine persönliche Entschuldigung blieb aus. Die Verteidigung behauptete, dem Angeklagten sei die Tat ausgesprochen peinlich. Er wolle aber zu seinem Verhalten stehen.

Für die Untreuehandlungen in insgesamt 309 Fällen forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Die Verteidigung fand dies zu hoch und schlug eine Bewährungsstrafe vor. Richter Martin Bösen legte sich auf eine zweijährige Freiheitsstrafe und eine Bewährungszeit von drei Jahren fest. Bei der Entscheidung wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war, ein Geständnis ablegte und Wiedergutmachung betreibt. "Er hat sich um eine gute Perspektive gebracht", sagte Bösen.

(gercer)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort