Langenfeld Bewährung für psychisch kranken Täter

Langenfeld · Im August letzten Jahres bedrohte ein junger Mann mit Schreckschusspistole erst eine Autofahrerin auf der Berghausener Straße und später auch Polizisten. Zuvor randalierte er auf dem Gelände eines Autohauses in der Nähe und beschädigte einige Fahrzeuge. Etwa ein halbes Jahr später folgte ein weiterer Vorfall in der Wohnung des heute 26-Jährigen. Mit einem 20 Zentimeter langen Messer bedrohte er Polizisten, nachdem er Türen, Fensterrahmen und den Fußboden der Mietwohnung demolierte.

Nun wurden beide Fälle vor dem Amtsgericht verhandelt - in Abwesenheit des Angeklagten, der sich inzwischen in therapeutische Behandlung begeben hat und eine Umschulung zum Industriekaufmann absolviert. "Auslöser für die damalige Situation war der Verlust des Arbeitsplatzes, der mit massiver Überschuldung einherging", ließ der Anwalt des Täters verlauten. Sein Mandant habe kein Land mehr gesehen und sich "im Hamsterrad der Depression" befunden.

Die Bedrohungen der Polizisten mit Waffen seien aus der Verzweiflung heraus entstanden. Der Verdacht, dass sich der Angeklagte auf diesem Weg aus dem Leben verabschieden wollte, sei naheliegend. "Er wollte seinem Leben ein Ende setzen." Zu beiden Tatzeitpunkten war der Langenfelder stark alkoholisiert. Zwischen 1,8 und 2,2 Promille wurden jeweils im Anschluss gemessen.

Inzwischen, betont der Anwalt, habe sein Mandant eine wesentlich bessere Sozialprognose. "Er ist in einer Umschulungsmaßnahme des Jobcenters und hat gute Aussichten, nach der Ausbildung einen Job zu bekommen", sagt er. Zwar seien da immer noch die "zigtausend Euro" Schulden, aber insgesamt halte er die Entwicklung des jungen Mannes für positiv. "Er hat noch sein ganzes Leben vor sich", betont der Jurist.

Der Richter entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den nicht vorbestraften Langenfelder zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zu einer zweijährigen Bewährung ausgesetzt wird. Es gehe um drei Straftaten: Bedrohung, Sachbeschädigung und einen Verstoß gegen das Waffengesetz. "Man kann nur von Glück sprechen, dass die Beamten bei beiden Einsätzen besonnen und ruhig reagiert haben", meint der Richter.

(RP)
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