Langenfeld Bewährungshilfe in Langenfeld wird geschlossen

Langenfeld · Für Straftäter, die vor Gericht mit einer Bewährungsstrafe davongekommen sind, ist das Haus Solinger Straße 92 eine wichtige Anlaufstelle: Dort, in der sogenannten Bösen-Passage, tun vier Bewährungshelfer Dienst: Öffentlich besoldete Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, die den Verurteilten "helfend und betreuend zur Seite" stehen, wie das Strafgesetzbuch ihre Funktion beschreibt. Sie kontrollieren die Einhaltung von Auflagen (etwa Suchttherapie, gemeinnützige Arbeit), bieten ihren "Probanden" aber auch Lebensberatung, etwa bei familiären Problemen. Damit ist es an diesem Ort bald vorbei. Die Langenfelder Stelle wird im kommenden Jahr geschlossen, die Bewährungshelfer werden mit ihren Düsseldorfer Kollegen in der Landeshauptstadt zusammengezogen. Dies bestätigte gestern auf RP-Anfrage das Landgericht (LG), dem die die Bewährungshilfe untersteht.

Ausschlaggebend sind laut LG-Pressesprecher Michael Scholz Kostengründe: "Der Landesgerichtshof hat gerügt, es gebe in NRW zu viele kleine Dienststellen. Deshalb werden sie, um Ersparnisse zu erzielen, zusammengelegt." Die Betreuung der Probanden vor Ort bleibe aber gesichert: "Es wird, wie in Ratingen, eine Sprechstunde beim Amtsgericht eingerichtet", sagt Scholz.

Gleichwohl gibt es in Langenfeld nun Befürchtungen, dass die Bewährungshilfe in der Posthorn-Stadt künftig nur noch eingeschränkt funktionieren wird. Verurteilte und Helfer seien auf "örtliche Nähe" angewiesen, heißt es. Eine (vermutlich) wöchentliche Sprechstunde könne die Präsenz der Betreuer in Langenfeld nicht ersetzen.

Zudem wird darauf verwiesen, dass die Bewährungshelfer auch für psychisch kranke Straftäter zuständig sind, mithin für etliche Forensik-Patienten der LVR-Klinik Langenfeld. Gerade für diese Probanden sei die Distanz zur künftigen Dienststelle in Düsseldorf-Golzheim arg weit. Dem erklärten Ziel der "Maßregel-Führungsaufsicht", der Integration eines straffällig Gewordenen in die Gesellschaft, sei das Aus für die örtliche Bewährungshilfe jedenfalls kaum zuträglich.

Die von der Versetzung betroffenen Bewährungshelfer in Langenfeld gaben gestern mit Verweis auf ihren Beamtenstatus (Gehorsamspflicht) keine Stellungnahme zur bevorstehenden Schließung ihrer Stelle ab.

(RP)
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