Monheim Branchenverband ehrt Gartengestalter

Monheim · Jörg Schneider aus Monheim begrünt unter anderem Dächer sowie Pool- und Wellness-Anlagen.

 Jörg Schneider (l.), Geschäftsführer der nach ihm benannten Individuelle Gartengestaltung GmbH aus Monheim, nahm in Wuppertal die Glückwünsche von H. Christian Leonhards, Präsident des Verbands GaLaBau NRW, entgegen.

Jörg Schneider (l.), Geschäftsführer der nach ihm benannten Individuelle Gartengestaltung GmbH aus Monheim, nahm in Wuppertal die Glückwünsche von H. Christian Leonhards, Präsident des Verbands GaLaBau NRW, entgegen.

Foto: pcw

Für eine inzwischen 25 Jahre währende Mitgliedschaft im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (GaLaBau) Nordrhein-Westfalen ist jetzt die Jörg Schneider Individuelle Gartengestaltung GmbH aus Monheim ausgezeichnet worden. Geschäftsführer Jörg Schneider nahm in Wuppertal die Ehrenurkunde nebst dem Signum des Berufsstands in Edelstahl-Ausführung aus den Händen von Verbandspräsident H. Christian Leonhards entgegen.

Gegründet wurde das Fachunternehmen von Jörg Schneider im Jahr 1987. Zunächst wurde er im klassischen Landschaftsbau mit den Bereichen Projektbegrünung, Dachgärten und großen Grünanlagen tätig. Im Laufe der Jahre festigte der Monheimer zudem seinen Ruf als Ansprechpartner für Wellness- und Pool-Anlagen im gehobenen Segment. Ein herausragendes Ereignis war 2012 der Sieg im Firmengarten-Wettbewerb der Stiftung "Die Grüne Stadt". Heute beschäftigt das Unternehmen 18 Mitarbeiter.

Wichtig ist Schneider die Nachwuchsförderung: Mehr als 50 Schulabsolventen konnten bei ihm seit 1991 eine Berufslaufbahn als Landschaftsgärtner oder -gärtnerin beginnen.

Verbandschef Leonhards erklärte, die langjährigen Mitgliedsunternehmen hätten durch ihr Engagement dazu beigetragen, dass der GaLaBau NRW heute eine politisch wirksame Interessenvertretung darstellt. Dazu gehört, dass es weiterhin Landesgartenschauen in NRW gibt - wie 2017 in Bad Lippspringe in Ostwestfalen.

Ebenfalls auf die Verbandsarbeit der Landschaftsgärtner zurückzuführen ist laut dem Präsidenten, dass Privatleute ihre Kosten für Gartenpflege gegenüber dem Finanzamt steuerlich absetzen können - und damit ebenso wie Aufwendungen für Handwerkerleistungen für die Hausinstandhaltung.

(pcw)
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