Monheim Bürgerbegehren gegen Moschee-Neubau scheitert im Rat

Monheim · Das Bürgerbegehren "Keine Steuergelder für Moscheegrundstücke" hat keine Chance. Kein Verwaltungsgericht nimmt den Fall, da die Verträge bereits unterschrieben sind.

 Bürgermeister Daniel Zimmermann (Mitte) hat sich die Beiträge der Opposition mal mehr oder weniger begeistert angehört. Gerade ist CDU-Chef Tim Brühland am Mikro.

Bürgermeister Daniel Zimmermann (Mitte) hat sich die Beiträge der Opposition mal mehr oder weniger begeistert angehört. Gerade ist CDU-Chef Tim Brühland am Mikro.

Foto: Ralph Matzerath

Der Rat der Stadt Monheim hat einen Schlusspunkt gesetzt und das Bürgerbegehren "Keine Steuergelder für Moscheegrundstücke" für unzulässig erklärt. Die erste Falle hatte Daniel Zimmermann selbst aufgestellt, als er, noch während das Bürgerbegehren lief, die Verträge mit den beiden Moscheegemeinden abgeschlossen hat. Damit hat er das Bürgerbegehren verhindert, wie er in der Sitzung unumwunden zugibt.

"Weil ich wusste, dass es unzulässig ist", schiebt er hinterher. Deshalb habe es für ihnen keinen Grund gegeben, mit der Vertragsunterzeichnung zu warten. Er habe hinter dem Bürgerbegehren, das die notwendige Zahl der Unterschriften locker zusammenbekommen hat, die Frage gesehen, "ob Muslime in Monheim ihren Glauben ausüben können". Das Bürgerbegehren wäre "dem Bild der Stadt Monheim abträglich gewesen". Deshalb hat er Fakten geschaffen.

Die Moscheevereine haben die Grundstücke gekauft. Sie bekommen den jeweiligen Zuschuss mit der Genehmigung des Bauantrags, dem der Eintrag ins Grundbuch folgt. Die islamische Gemeinde in Monheim und Umgebung bekommt 420.000 Euro. Sie baut auf dem ehemaligen Menk-Gelände. Der Ditib-Gemeinde stellt die Stadt 425.000 Euro für den Kauf des Grundstücks auf dem alten Freibadgelände zur Verfügung.

"Juristisch ist jetzt nichts mehr drin", sagt CDU-Chef Tim Brühland, der selbst Rechtsanwalt ist. "Selbst wenn der Rat das Gegenteil beschlossen hätte. Dadurch, dass die Verträge bereits unterschrieben worden sind, ist das Bürgerbegehren obsolet", sagt er. "Ein Verwaltungsgericht würde sich des Falls deshalb noch nicht einmal mehr annehmen", ist er sicher. Auch wenn es durchaus gegenteilige juristische Bewertungen zum Bürgerbegehren gibt.

"Die Sache ist gelaufen. Es geht nicht weiter", sagt SPD-Fraktionsvorsitzender Werner Goller. Er betonte, dass es den Initiatoren des Bürgerbegehrens um die Finanzierung des Grundstückskaufs mit Steuergeld gegangen sei. Für ihn sei noch immer nicht nachvollziehbar, warum die Vertragsunterzeichnung so schnell gehen musste. "Eine Notwendigkeit gab es nicht." Aus Sicht von Daniel Zimmermann sind die Initiatoren selbst Schuld am Scheitern ihres Vorhabens. "Sie haben vorher keine Beratung durch den Bürgermeister gesucht", adressierte er an Goller und seinen CDU-Kollegen Markus Gronauer.

Manfred Poell von den Grünen befand die Fragestellung des Bürgerbegehrens als eindeutig und deshalb auch zulässig. "Es ist der Eindruck entstanden, dass die Verträge schnell unterzeichnet werden sollten, weil die Stadt Monheim sich nicht sicher genug war."

Ingo Elsner von der Peto referierte über eine Neid-Debatte, die durch ein solches Bürgerbegehren entfacht werde und über das Stadt-Ziel, kein Misstrauen gegen Muslime zu schüren. All das sei nicht Ziel des Bürgerbegehrens. "Wir spalten nicht", sagte Goller. Für eine Neid-Debatte sehe er in Monheim keine Grundlage. Bezogen auf die für Monheim niedrige Fördersumme konterte Gronauer: "Gemeinden in Hilden oder Dormagen zahlen ihre Grundstücke auch selbst."

(RP)
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