Monheim Darum wird der Baggersee zugekippt

Monheim · Das Füllmaterial - wie aktuell am Kielsgraben - stammt aus Baustellen und wird aus Gründen des Grundwasserschutzes kontrolliert.

 Nur natürlich gewachsene, unbelastete Böden dürfen für das Verfüllen der Baggerseen verwendet werden.

Nur natürlich gewachsene, unbelastete Böden dürfen für das Verfüllen der Baggerseen verwendet werden.

Foto: RALPH MATZERATH

Der Kielsgraben zwischen Monheim und Baumberg ist die letzte Auskiesungsfläche überhaupt im Kreis Mettmann. "Es gab zwar Anfragen von großen Unternehmen, die gerne die Kiesvorkommen im Rheinbogen abgegraben hätten, aber das ist heutzutage nicht mehr genehmigungsfähig", sagt Michael Münch von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises. Während in der Nachkriegszeit diese tiefgreifenden Eingriffe in die Landschaft hingenommen wurden, um die ortsnah verfügbaren Rohstoffen Kies und Sand für den Wohnungsbau verwenden zu können, genießt heute beispielsweise auch die Trinkwasserversorgung in Ballungsräumen besonderen Schutz.

Warum wird die Grube verfüllt? Gutachten über die hydraulischen Auswirkungen von Nassabgrabungen haben ergeben, dass vor allem mehrere Baggerseen auf engem Raum - so wie in Monheim und Langenfeld - die Grundwasserfließrichtung verändern und zudem über die offenen Wasserflächen viel Grundwasser verdunstet - also verlorengeht, sagt Berthold Overs, kommissarischer Leiter der Unteren Wasserbehörde des Kreises. Und da zudem die schützende und filternde Deckschicht fehlt, können leichter Schadstoffe aus der Luft eingetragen werden. "Nicht zuletzt gab es in der Vergangenheit auch immer wieder Probleme mit der Qualität des verfüllten Materials", so Overs.

Was darf als Füllmaterial verwendet werden? Die Tragschichten mit Sand und Kies aus dem Quartär haben oft eine Mächtigkeit von 20 bis 25 Metern. Darüber liegen beim natürlichen Bodenaufbau mehrere Meter Lösslehm. "Verfüllt werden darf die Grube schon aus Gründen des Grundwasserschutzes nur mit natürlich gewachsenen, unbelasteten Böden, die von Baustellen stammen", sagt Michael Münch. Meist handele es sich um steiniges und "bindiges" (Lehm) Material. "Die Idealvorstellung eines durchlässigen Bodens, der dem abgebauten möglichst ähnelt, ist leider am Markt nicht verfügbar". Das Verfüllen unterliege einer Qualitätskontrolle durch die Untere Wasserbehörde. Ein vom Betreiber der Anlage beauftragter Sachverständiger muss jeweils den zum Verfüllen vorgesehenen Boden auf der Baustelle untersuchen, Proben nehmen und eine Auskunft im Altlastenkataster einholen. Wenn Overs die Unterlagen geprüft hat, gibt er die Baustelle zur Anlieferung frei. Vor Ort kontrolliert dann ein Mitarbeiter der Behörde, ob der angelieferte Boden auch dem "angemeldeten" entspricht und frei von Fremdkörpern, wie etwa Bäumen oder Rohren, ist. "Weil Boden nicht permanent verfügbar ist, dauert das Verfüllen so recht lang", sagt Münch.

Eignet sich die wiederverfüllte Fläche als Baugrund? Die Erde wird schlicht in den Baggersee gekippt. "Das locker geschüttete Material verdichtet sich durch natürliche Konsolidierung", sagt Münch. Das Problem: Da sich das verfüllte Material je nach Beschaffenheit unterschiedlich absetzt und keine lagenweise Verdichtung stattfindet, bietet der Boden keine ausreichende Tragfähigkeit. Dies hatten Rammsondierungen ergeben, bei denen der Dichtungsgrad mit Hilfe von Schlagzahlen ermittelt wird. "Um also große Setzungsunterschiede zu verhindern, muss beim Bau der geplanten Sportanlage mit Umkleiden ein größerer Aufwand bei der Grundlegung betrieben werden", so Münch. Damit etwa kein Ball durch Unebenheiten versprengt wird.

(RP)
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