Langenfeld Das ist wichtig bei Fitness-Verträgen

Langenfeld · Im Januar, dem Monat der noch frischen guten Vorsätze, werben Fitnessstudios besonders rege um Kundschaft. Die Verbraucherzentrale Langenfeld rät den Bewegungswilligen, bei den Studio-Verträgen genau hinzuschauen. "Manche vertraglichen Vereinbarungen haben rechtlich keinen Bestand", sagt Verbraucherberaterin Elisabeth Schoemakers. So versuchten Betreiber oft, ihre Schadenshaftung auszuschließen, wenn Wertgegenstände wegkommen oder ein Unfall an Geräten passiert. Ein Studio muss zwar nicht für alle Schäden aufkommen. "Es darf aber auch nicht die Verantwortung komplett von sich weisen. So muss das Fitness-Center für eigene Fahrlässigkeit geradestehen, falls zum Beispiel die Trainingsgeräte nicht richtig gewartet werden und sich deshalb jemand verletzt", sagt Schoemakers. Und gibt weitere Tipps:

Langenfeld: Das ist wichtig bei Fitness-Verträgen
Foto: Matzerath Ralph

Check vor Unterschrift Wer Mitglied in einem Fitness-Studio werden will, sollte Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Mitgliedsbeiträge checken. Viele Studios bieten ein Gratis-Probetraining an. Bevor Sportler einen Vertrag unterschreiben, sollten sie den Text und das Kleingedruckte gründlich prüfen. Oft sind Studiobetreiber offen für Wünsche - etwa bei der Frage nach Rabatten, zum Beispiel für Studenten, Senioren oder für Mitglieder bestimmter Krankenkassen.

Vertragslaufzeit Die meisten Fitness-Verträge werden für eine feste Dauer abgeschlossen. Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist hierbei zulässig. Die längere Treue wird oft mit einem niedrigeren Monatsbeitrag belohnt. Wer jedoch flexibel bleiben möchte, sollte sich nicht zu lange binden. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich meist automatisch um einen bestimmten Zeitraum. Eine automatische Verlängerung um mehr als ein Jahr ist jedoch nicht zulässig.

Kündigung Freizeitsportler müssen ihre Zahlungsverpflichtung meist bis Vertragsende durchhalten - egal ob sie trainieren oder pausieren. Eine frühere Kündigung ist häufig nur bei unwirksamer Laufzeit oder einem wichtigen Grund möglich. Wer nach Vertragsschluss ernstlich und dauerhaft erkrankt, kann den Vertrag - mit ärztlichem Attest - außerordentlich beenden. Bei einem Umzug wird es schwieriger. Der Bundesgerichtshof hat im 2016 entschieden, dass ein Wohnortwechsel grundsätzlich kein wichtiger Grund ist, der zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt. Kunden sollten indes auch in diesem Fall mit den Studiobetreibern sprechen und versuchen, eine Lösung zu finden.

Getränkeklausel Freizeitsportlern darf auch nicht verboten werden, eigene Getränke mitzubringen. Anderes gilt nur, wenn das Fitness-Studio Getränke zu moderaten und handelsüblichen Preisen anbietet oder aus Sicherheitsgründen die Mitnahme von Glasflaschen verbietet.

(gut)
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