Kreis Mettmann Die NGG rät Beschäftigten zum Lohn-Check

Kreis Mettmann · Viele Minijobber bekommen nach einer Studie nicht den Mindestlohn - obwohl er ihnen per Gesetz zusteht

 Nachrechnen lohnt sich, sagt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.

Nachrechnen lohnt sich, sagt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.

Foto: Tobias Seifert/ NGG

Wer im Kreis Mettmann einen Minijob hat und dabei den Mindestlohn bekommt, soll die letzte Lohnabrechnung besonders genau prüfen. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Der Grund: Zum Januar ist der gesetzliche Mindestlohn um 34 Cent auf jetzt 8,84 Euro gestiegen. "Für geringfügig Beschäftigte heißt das: entweder weniger arbeiten - oder mehr verdienen", erklärt NGG-Geschäftsführer Torsten Gebehart. Eine 450-Euro-Kraft müsse zwei Stunden pro Monat weniger arbeiten, um auf den gleichen Verdienst zu kommen, so Gebehart. Mindestlohn-Verdienern mit zehn Wochenstunden stünden am Monatsende knapp 14 Euro mehr zu.

Nach Angaben der Arbeitsagentur gab es im Kreis Mettmann zuletzt rund 46 000 geringfügig Beschäftigte - 4000 davon im Gastgewerbe. "Die Gastro-Beschäftigten müssen jedoch mehr als die gesetzlichen 8,84 Euro bekommen. Ihnen stehen neun Euro pro Stunde zu", sagt Gebehart. Denn für das nordrhein-westfälische Gastgewerbe hat die NGG im vergangenen Jahr einen speziellen Branchenmindestlohn durchgesetzt. Köche, Kellner und Co. sollten ihre letzte Lohnabrechnung daher genau prüfen, rät die Gewerkschaft.

"Allzu oft gilt der Mindestlohn leider nur auf dem Papier", sagt Gebehart. "Noch immer tricksen viele Chefs, obwohl das illegal ist." So kam eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zum Ergebnis: Im Jahr 2015, als der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, verdiente knapp die Hälfte der Minijobber weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro. "Es kann nicht sein, dass die Lohnuntergrenze von so vielen Firmen umgangen wird", sagt die NGG Düsseldorf-Wuppertal. Dies sei ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz.

Zusätzlich zum Lohn-Check plädiert die Gewerkschaft für mehr Mindestlohn-Kontrollen in den Betrieben. Die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll müsse ihr Personal aufstocken, fordert Gebehart: "Wer ein Gesetz verabschiedet, muss auch dafür sorgen, dass es umgesetzt wird."

(bine)
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