Monheim Erst flogen Eiswürfel, dann die Fäuste

Monheim · Erst flog gecrushtes Eis durch die Kneipe "Zeitlos" an der Baumberger Hauptstraße, dann böse Worte, schließlich die Fäuste. Am Ende lag eine Frau am Boden und wurde mehrfach getreten. An den Folgen leidet sie bis heute. Mit diesem schäbigen Ende einer Beach Party im August des vergangenen Jahres musste sich gestern das Amtsgericht Langenfeld auseinander setzen. Das Problem für den Richter und die Staatsanwaltschaft: Die Schilderungen der als Nebenklägerin aufgetretenen Frau und des 25-jährigen Angeklagten wichen stark voneinander ab.

Sechs Zeugen berichteten, was sie gesehen und noch in der Erinnerung haben. Auch das fügte sich nicht zu einem einheitlichen Bild zusammen. Am Ende wurde das Strafverfahren nach Paragraph 153a StGB eingestellt. Der als Techniker arbeitende Beschuldigte muss der Geschädigten 900 Euro zahlen. Aus Sicht des Opfers ein unbefriedigendes Ergebnis. Sie habe die Eiswürfe unterbinden wollen und deshalb den Angeklagten zur Rede gestellt. Zwar sind die Schwellungen und blauen Flecke durch Schläge und Tritte verheilt. Doch die erlittene Gewalt macht der Frau auch neun Monate nach dem Vorfall so große psychische Probleme, dass sie ärztlich behandelt werden und Medikamente nehmen muss. Zum Beispiel gegen Panikattacken. Ihr Anwalt Tim Brühland übte gegenüber der Rheinischen Post heftige Kritik an dem nach seiner Meinung viel zu milden Urteil.

Amtsrichter Martin Bösen verwies darauf, dass er nur nach dem urteilen könne, was er in der Hauptverhandlung gehört habe. Danach seien die Tritte gegen Kopf und Körper der Frau nicht zweifelsfrei dem Angeklagten zuzurechnen. Denn in der Situation umringten zahlreiche Personen die Streitenden. Der Angeklagte gab zudem an, er habe Flip-Flops getragen. Das konnte ihm niemand widerlegen. Mehrere Zeugen sagten aus, der Angeklagte habe die Frau geschlagen - während der Angeklagte durch seinen Anwalt verlesen lies, er habe die Frau "geschubst". Die Krux bei den Zeugenaussagen: Es war schummerig, man hatte getrunken und alles ging so schnell, dass niemand bis ins Letzte sagen konnte, wer was genau gemacht hatte.

Das aber wäre für ein Urteil nötig gewesen. Da der Techniker keine Vorstrafen hat und bisher nicht auffällig wurde, schlug der Richter die Einstellung des Verfahrens vor. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stimmten zu. Die Geschädigte hat die Möglichkeit, sich eine höhere Entschädigung zu erstreiten.

(dne)
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