Langenfeld/Monheim Fernwärme verteuert Wohnen in Monheim

Langenfeld/Monheim · Hauseigentümer und Mieterbund kritisieren die hohen Heizkosten für mehrere tausend Haushalte.

Langenfeld/Monheim: Fernwärme verteuert Wohnen in Monheim
Foto: Matzerath Ralph

2017 - das Jahr der Strom- und Gasanbieter-Wechsler? Möglicherweise, denn zumindest im ersten Halbjahr hat laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft fast jeder dritte Haushalt in Deutschland einen seiner Versorger gewechselt.

In Monheim jedoch haben mehrere tausend Wohnungseigentümer und Mieter keine Wahl in Sachen Heizgas: Ihre Wohnungen sind dauerhaft zum Bezug von Fernwärme verpflichtet. Die seitenlangen Abrechnungen - zunächst von Favorit, dann RWE und heute RWE-Innogy - sind schon lange ein Ärgernis. Der Langenfelder Rechtsanwalt Hubertus Freiherr von Buddenbrock, Vorsitzender des Vereins Haus und Grund für beide Städte, hält Fernwärme ökologisch und ökonomisch für fragwürdig. "Mehr als zwölf Prozent Abstrahlwärme gehen auf dem Weg zum Nutzer verloren", sagt der Jurist und wundert sich daher nicht, dass Fernwärme sehr teuer ist. Nach dem Mietkostenspiegel des Deutschen Mieterbundes 2016 lagen die monatlichen Heizkosten in normalen Wohnhäusern (ohne Fernwärme) im Schnitt bei rund einem Euro pro Quadratmeter, dazu kommen etwa 20 Cent für Warmwasser. Die Fernwärmekunden in Monheim zahlen deutlich mehr; in Einzelfällen für Heizung und Warmwasser bis zu vier Euro pro Quadratmeter im Monat.

Die Häuser verfügen über keine Kellerräume und Kaminzüge, um Heizungsanlagen einzubauen. Die Ursache für die Monopol-Stellung des Fernwärmeanbieters liegt in der jüngeren Stadtgeschichte. Beim Bauboom in Monheim und Baumberg in den 60er und 70er Jahren koppelte die Stadt Monheim die Baugenehmigung etwa im Berliner Viertel oder um die Geschwister Scholl-Straße herum mit dem "Anschluss- und Benutzungszwang" dauerhaft an die damals entstehenden Fernheizwerke.

Die Verpflichtung zur Abnahme von Fernwärme wurde im Grundbuch festgeschrieben. Sie gilt in Mehrfamilienhäusern für jede einzelne Wohnung, auch wenn Wohnungen in den Folgejahren als Wohnungseigentum verkauft wurden. Sinn des Ganzen sollte sein, die damals ökologisch sinnvollen Fernwärmesysteme besser auszulasten. Damit aber wurde die Vertragsfreiheit zu Lasten der Verbraucher ausgehebelt. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, konstatierte bereits 2014: "Wenn die Kunden ihren Versorger nicht wechseln können, sprechen wir kartellrechtlich von sogenannten 'gefangenen Kunden'. Er ist im Grunde gezwungen, (je-)den Preis zu akzeptieren".

Fernwärme geht damit zu Lasten des Immobilienwerts, "was das Wohnen an Fernwärme mehr kostet, drückt auf der anderen Seite die Kaltmiete. Davon hat nur RWE/Innogy etwas", sagt von Buddenbrock.

Auch für den Mieterbund Monheim ist dieser Ärger seiner Mitglieder ein bekanntes Thema. "Es gibt aufgrund der Verträge zwischen der LEG und aktuell RWE-Innogy keine Chance, dieser Zwangsbindung zu entkommen", bedauert Rechtsanwalt Clemens Wegerhoff vom Mieterbund. Es gebe auch keine technischen Alternativen. Nachdem der Energiekonzern RWE als Betreiber der beiden Fernheizwerke in Monheim und Baumberg elektronische Messsysteme in den Wohnungen installiert hat, steigen die Kosten unaufhaltsam. Wegerhoff spricht von "enormen Zuwächsen" in der Preisgestaltung. "Weil die Gesamtkosten für einen Block feststehen und auf die Mieter verteilt werden, fühlen sich viele ungerecht behandelt", sagt er. Bei Sozialhilfe-Empfängern zahlt die öffentliche Hand die Heizkosten.

Die von wechselwilligen Fernwärmekunden beauftragten Anwälte mussten in Verfahren gegen die Heizwerkebetreiber mehrfach erfahren, dass die generell übliche "Vertragsfreiheit von den ursprünglichen Immobilieneigentümern ausgeübt wurde, und nachfolgende Generationen bindet". Nur einmal konnte von Buddenbrock einem Klienten helfen. Ein betroffener Imbissbuden-Betreiber, der alle Heizkörper ausgebaut hatte, konnte beweisen, dass er dank seiner Herde völlig ohne Fernwärme auskommt.

(mmo)
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