Langenfeld/Monheim/Hilden Finanzamt gibt Tipps zur Abgabe der Steuererklärung

Langenfeld/Monheim/Hilden · Ende Mai muss die Einkommensteuererklärung für 2016 abgegeben werden. Darauf macht Claudia Melchert, Leiterin des Hildener Finanzamtes (zuständig auch für Langenfeld, Monheim und Haan) aufmerksam: "Gesetzlicher Abgabetermin ist in diesem und im nächsten Jahr noch der 31. Mai, erst danach - also ab 2019 - verlängert sich die gesetzliche Frist auf den 31. Juli." Wer seine Einkommensteuererklärung vollständig elektronisch abgibt, kann sich jetzt schon bis Ende Juli Zeit lassen. Anmeldung zu diesem Verfahren unter "www.elster.de".

Wer aber jetzt abgeben muss oder auch möchte, sollte wissen: Einkommensteuererklärungen müssen nicht persönlich abgegeben werden. "Eine Zusendung per Post reicht völlig aus", sagt Melchert. Die Mitarbeiter an der Info-Theke im Erdgeschoss nehmen ebenfalls die Erklärungen entgegen. Der Vorteil: keine Wartezeiten. Werden über die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen (z. B. Original-Bescheinigungen über Steueranrechnungsbeträge) hinaus Belege benötigt, werden diese angefordert. Andere Belege müssen auch im Regelfall nicht mehr im Original vorgelegt werden.

Laut Melchert können angesichts der Personalengpässe (unter anderem durch längerfristige Erkrankungen) bis zum Bescheid vereinzelt bis zu sechs Monate vergehen. Dies liege an der Komplexität des Steuerrechts, den jeweiligen Einzel-Sachverhalten und besonderer Qualitätssicherung. "Es macht im Moment keinen Sinn, sechs Wochen nach der Abgabe der Steuererklärung nachzufragen. Wenn wir all diese Fragen beantworten, fehlt uns die Zeit für unseren eigentlichen Job." Verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung sind neben Gewerbetreibenden und Selbstständigen auch Arbeitnehmer, wenn sie neben ihrem Arbeitslohn weitere Einkünfte etwa aus Vermietung erzielt oder Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld erhalten haben. Auch gewährte Freibeträge für den Lohnsteuerabzug oder die Steuerklassenwahl III/V bei Ehegatten/Lebenspartnern, die beide Arbeitslohn beziehen, führen zur Abgabepflicht.

(cis)
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