Monheim/Langenfeld Förderzentren: Landrat erwägt Rechtsstreit

Monheim/Langenfeld · Sobald das Düsseldorfer Urteil schriftlich vorliegt, will Thomas Hendele Anfechtung prüfen.

 Landrat Hendele (CDU) will das Gerichtsurteil anfechten, das Bürgermeister Zimmermann (Peto) Recht gab.

Landrat Hendele (CDU) will das Gerichtsurteil anfechten, das Bürgermeister Zimmermann (Peto) Recht gab.

Foto: rm-

Die Finanzierung der vier Förderzentren für Schüler des Kreises Mettmann hängt nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in der Luft. Wie berichtet, hat die Stadt Monheim dagegen geklagt, dass die Finanzierung dieser Zentren komplett über die Kreisumlage abgewickelt wird. Und hat in der ersten Instanz Recht bekommen. Landrat Thomas Hendele will das so nicht hinnehmen. "Sobald ich die Urteilsbegründung schriftlich in der Hand habe, werden wir nach Möglichkeiten suchen, das Urteil anzufechten", sagt er im Gespräch mit der Rheinischen Post. Er will, wenn möglich, beim Oberverwaltungsgericht Münster Rechtsmittel einlegen, kündigt er an. Denn: "Juristisch sehe ich den Fall anders."

 Bürgermeister Zimmermann.

Bürgermeister Zimmermann.

Foto: Matzerath Ralph

Für den Kreis Mettmann geht es um mehr als nur um die Finanzierung der Zentren, zu denen übrigens auch die Heilpädagogische Kindertagesstätte in Langenfeld sowie die Virneburgschule für geistig Behinderte gehören. "Das ist eine grundsätzliche Frage", sagt Hendele und kritisiert, dass die Stadt Monheim sich so aus der Solidargemeinschaft herausziehen wolle. Schließlich gehe es lediglich um 5,7 Millionen eines Gesamthaushalts von rund 612 Millionen Euro. Von den 5,7 Millionen Euro würde Monheim im Rahmen der Kreisumlage rund 1,6 Millionen Euro zahlen.

Doch das ist Bürgermeister Zimmermann zu viel. "Wir tragen aufgrund unserer hohen Gewerbesteuereinnahmen ohnehin schon ein gutes Drittel zur Kreisumlage bei und haben nur zehn Prozent Bevölkerungsanteil", sagt er. Bezogen auf die Finanzierung der Förderzentren findet er es unangemessen, dass Monheim so stark zur Kasse gebeten würde. Er wünscht sich eine schülerbezogene Abrechnung (Teilumlage). Seine Stadt wolle so auch möglichen Begehrlichkeiten des Kreises einen Riegel vorschieben. Dieser könnte weitere kommunale Aufgaben an sich ziehen und versuchen, diese über die Kreisumlage abzurechnen. Dann würde Monheim im Vergleich zu ärmeren Städten auch dafür den Löwenanteil zahlen.

Landrat Hendele will trotz des Urteils, das sich übrigens auf das Gründungsjahr der vier Kreisförderzentren 2016 bezieht, vorerst nichts im Haushalt ändern. Er wartet ab. Sollte das OVG Münster die Düsseldorfer Entscheidung bestätigen, könnte es für einige der zehn Kreiskommunen teurer werden, vor allem für Velbert. "Allerdings wird sich ein Rechtsstreit hinziehen", so Hendele. Er rechnet damit, dass er die Dauer von zwei Haushaltsjahren umfasst.

Langenfeld wäre von einer Bestätigung des Düsseldorfer Urteils vergleichsweise wenig betroffen, sagt Kämmerer Detlev Müller. Die Stadt zahlt weniger Gewerbesteuer als Monheim und müsste nach einer Teilumlage für mehr Schüler aufkommen als die Stadt am Rhein. Müller findet eine sachbezogene Abrechnung prinzipiell in Ordnung. "Das wird auch bei berufsbildenden Schulen so gemacht." Den Anteil für ihre Schüler zahlt jede Stadt selbst.

(og)
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