Langenfeld Freispruch für Polizisten nach hartem WM-Einsatz

Langenfeld · Nach einem Länderspiel der WM 2010 kommt es zu Tumulten vor der Stadthalle. Die Polizei greift hart durch - zu hart?

Deutschland gewinnt 4:0 gegen Argentinien. Für Fans, die das Spiel auf der Großleinwand in der Stadthalle verfolgen, sollte das ein Grund zur Freude sein. Nach dem Spiel werden auf dem Vorplatz jedoch Böller und Bengalos gezündet. In der Innenstadt ist die Stimmung aufgeheizt. Die Polizei will einen jungen Mann festnehmen - und dann gerät die Situation aus dem Ruder.

Bei dem Einsatz wird ein 42-jähriger Langenfelder verletzt. Ein Polizist habe ihm grundlos mit seinem Schlagstock ins Gesicht geschlagen, bevor er unter Anwendung "unverhältnismäßiger Gewalt" verhaftet worden sei, sagt der Geschädigte. Riss der Bindehaut, Prellungen, grauer Star - er trägt dauerhafte Schäden am Auge davon. Zwei Operationen sind notwendig. Dass es erst jetzt zum Prozess kommt, liegt auch an Gutachterverfahren und aufwendiger Zeugenermittlung.

Der Angeklagte, ein 35-jähriger Polizist aus Wuppertal, streitet ab, den Schlagstock eingesetzt zu haben. Einen Faustschlag gegen den Geschädigten habe es allerdings gegeben - aus Notwehr. "Er kam schlagenderweise auf mich zu", so der Familienvater. "Die Stimmung vor Ort war aufgeheizt und aggressiv."

Stein des Anstoßes war, dass ein junger Mann verhaftet und fixiert wurde, der Böller auf Menschen geworfen hatte. Das wiederum wollte der Geschädigte mit seinem Handy filmen. Aus seiner Sicht ging die Polizei zu brutal vor. Daraufhin habe der Angeklagte ihm nach einem Wortgefecht zunächst mit dem Schlagstock das Handy aus der Hand geschlagen und ihn dann im Gesicht getroffen. "Danach sind mehrere Polizisten auf mich losgegangen", schildert er.

Die teils widersprüchlichen Aussagen der Zeugen konnten kaum zur Klärung der Umstände beitragen. Besser geeignet war das Video eines anderen Zeugen, der damals ebenfalls sein Smartphone zückte. Darin ist eindeutig zu erkennen, dass der Angeklagte kurz vor dem fraglichen Geschehen seinen Schlagstock noch im Halfter an der Hüfte hatte - und daher nicht damit zugeschlagen haben konnte.

Bei einer Verurteilung hätte dem Polizisten, den sein Vorgesetzter als "vorbildlich" beschreibt, die Kündigung gedroht. Angesichts des Videos beantragte der Staatsanwalt Freispruch - und das Gericht folgte dem Antrag.

(RP)
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