Langenfeld/Monheim Geldinstitute richten Basiskonten ein

Langenfeld/Monheim · Banken halten in den Filialen oder online Antragsformulare bereit.

Ab sofort müssten Banken und Sparkassen jedem - auch Obdachlosen, Asylsuchenden und Flüchtlingen - bei Bedarf ein Basiskonto einrichten, erklärt Elisabeth Schoemakers von der Verbraucherzentrale in Langenfeld. Zur Grundausstattung des Zahlungskontos gehöre es, dass Kunden Geld einzahlten und abheben sowie Lastschriften, Überweisungen und Kartenzahlungen tätigen könnten. Biete ein Geldinstitut Onlinebanking an, müsse jedem Kunden die Teilnahme daran ermöglicht werden. Für die Führung dieses Girokontos dürften Banken nur eine angemessene Gebühr verlangen.

Folgende Hinweise der Verbraucherzentrale NRW ebnen den Weg zum Konto: Die Einrichtung eines Kontos muss bei der Bank beantragt werden. Hierfür halten die Geldinstitute in ihren Filialen sowie online ein Antragsformular bereit. Zur Sicherung des Existenzminimums kann das Basiskonto gleich als Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden. Nach Antragstellung müsse neuen Kontoinhabern innerhalb von zehn Geschäftstagen ein Basiskonto eingerichtet werden.

Habe eine Bank berechtigte Bedenken, müsse dies den Antragstellern ebenfalls innerhalb einer Zehn-Tages-Frist mitgeteilt werden. Ablehnen dürfe ein Geldinstitut jedoch nur in wenigen Fällen - etwa wenn bereits ein funktionierendes Konto vorhanden sei. Ein "Nein" zum Basiskonto wegen einer schlechten Schufa-Auskunft oder bei laufenden Pfändungen sei hingegen nicht erlaubt. Die Bank müsse ihre Abfuhr begründen und Abgewiesene über ihre Rechte hierzu informieren - jeweils in Schriftform. Der schriftlichen Mitteilung müsse ein standardisierter Überprüfungsantrag für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständiger Aufsichtsbehörde beigefügt sein.

Viele Banken würden bestehende Konten mit bisher eingeschränkten Funktionen auf Wunsch in ein Basiskonto umwandeln. Anders sei dies, wenn das kontoführende Institut Geldeingänge mit eigenen Forderungen verrechne. In einem solchen Fall seien Wechsel zu und die Einrichtung eines Girokontos bei einem anderen Geldinstitut ratsam. Kunden könnten ihr Basiskonto wie jedes andere Konto kündigen. Auch Banken könnten sich in Ausnahmefällen von Kunden loseisen, die im Gesetz klar definiert sind - zum Beispiel, wenn diese falsche Angaben gemacht hätten oder die Bank oder deren Mitarbeiter schädigten.

(pc)
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