Kreis Mettmann Gewerkschaft: Teilzeitjobber haben Urlaubsgeld-Anspruch

Kreis Mettmann · Augen auf beim Urlaubsgeld: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Beschäftigten im Kreis Mettmann, sich von ihrem Chef "nicht um die Extra-Zahlung bringen zu lassen". Zwar gebe es keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld, sagt Geschäftsführer Torsten Gebehart: "Aber die meisten Tarifverträge schreiben die Sonderzahlung vor, etwa in Ernährungsindustrie, Bäckerhandwerk und nach einjähriger Betriebszugehörigkeit auch im Gastgewerbe."

Die NGG Düsseldorf-Wuppertal kritisiert, dass trotzdem tausende Beschäftigte in der Region beim Urlaubsgeld leer ausgingen. "Und zwar vor allem diejenigen, die jeden zusätzlichen Euro besonders gut gebrauchen können - Azubis, Minijobber und Teilzeit-Kräfte", sagt Gebehart. Sie sollten daher ganz genau hinschauen: Wenn den Vollzeit-Beschäftigten im Betrieb ein Urlaubsgeld gezahlt wird, müssen auch 450-Euro- und Teilzeit-Jobber ein solches bekommen. Dieses wird je nach Arbeitszeit anteilig gezahlt, so die NGG. Auch in vielen Ausbildungsverträgen könne ein Urlaubsgeld klar geregelt sein. Gebehart rät: "Wer Fragen hat, sollte sich an seine Gewerkschaft wenden."

Nach einer Online-Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung erhalten bundesweit 42,6 Prozent der Beschäftigten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Infos zu allen Tarifverträgen in NRW unter www.tarifregister.nrw.de.

(gut)
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