Kreis Mettmann Gewerkschaft warnt vor Tricks bei Mindestlohn

Kreis Mettmann · Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) warnt Arbeitgeber im Kreisgebiet davor, ihren Beschäftigten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn zu bezahlen. Jedem Versuch, den untersten Lohnsockel von 8,50 Euro pro Stunde auszuhebeln, erteilt die NGG Düsseldorf/Wuppertal eine klare Absage: "Unternehmer, die ihre Kreativität ins Lohndrücken stecken, werden auf dem Arbeitsmarkt keine Perspektive haben", sagt Geschäftsführer Torsten Gebehart.

Es sei nicht auszuschließen, dass auch Arbeitgeber im Kreis Mettmann in vielen Branchen zu dubiosen Methoden greifen könnten. Dazu gehört das so genannte "Messer-Geld". Dabei werde Beschäftigten in Küchen oder in der Schlachtindustrie eine Art "Messer-Miete" berechnet. Auch die Einführung eines Reinigungsgeldes für das Waschen von Arbeitskleidung gehöre zum Trickserei-Katalog der Arbeitgeber, um den Mindestlohn zu unterlaufen - ebenso wie kostenloses Betriebsessen, das plötzlich berechnet wird. Gebehart spricht von einer "Mindestlohn-List", mit der Beschäftigte im Kreis Mettmann, die ohnehin wenig verdienen, konfrontiert sein könnten. Wer beim Mindestlohn ausgetrickst werde, sollte sich an seine Gewerkschaft wenden, rät er.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat zum Thema eine Hotline unter der Rufnummer 0391-4088 003 geschaltet. Die Information ist montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr, samstags von 9 bis 16 Uhr zum Festnetztarif erreichbar.

(dora)
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