Monheim Gutachten zur Lottenschule wird zur Posse

Monheim · Werner Goller hat Einsicht beantragt, Zimmermann lehnte dies ab: Es könne die Entscheidung beeinflussen.

Das Verhältnis zwischen Bürgermeister Daniel Zimmermann und dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Werner Goller hat einen neuen Tiefpunkt erreicht. Grund ist das Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, in dem die Lottenschule als Baudenkmal gemäß § 2 des Denkmalschutzgesetzes dargestellt wird. Der Landschaftsverband kommt damit zu einer anderen Einschätzung als die Stadt, die das Gebäude zugunsten eines zukunftsträchtigen Neubaus abreißen lassen möchte.

Werner Goller hatte auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW beantragt, dass ihm das Gutachten zugänglich gemacht werde. Das lehnte Zimmermann ab und berief sich dabei darauf, dass sich das Gutachten "auf den Prozess der Willensbildung innerhalb einer oder zwischen öffentlichen Stellen bezieht". Die Entscheidung der Unteren Denkmalbehörde über die Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalliste solle nicht dadurch "angreifbar" gemacht werden, dass "unterschiedliche Auffassungen zwischen mehreren beteiligten Stellen veröffentlicht werden". Zimmermann führt weiter aus, dass im vorliegenden Fall zwei öffentliche Stellen beteiligt sind. Denn der Landschaftsverband wirkt - neben anderen Stellen des Rathauses - beim Willensbildungsprozess der Unteren Denkmalbehörde mit.

Der Bürgermeister behandelt Goller, der diese Antrag von seinem privaten PC abgeschickt hat, wie einen normalen Bürger. Deshalb sei der Ablehnungsbescheid auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes rechtlich zulässig, wie Goller einräumt. In seinem Antwortschreiben beruft er sich daher auf seine - allseits bekannte - Position als Ratsherr und SPD-Fraktionsvorsitzender und fragt, warum der Entscheidungsprozess vor ihm geschützt werden müsse?

Zimmermann erklärt daraufhin schriftlich, dass sich für ihn die Situation nun in einem anderen Licht darstelle: Wenn er im Auftrag der SPD-Ratsfraktion Akteneinsicht nehmen wolle, bedürfe es nur eines Antrags gemäß § 55 Abs 4 der Gemeindeordnung. Dann wäre das "selbstverständlich möglich". Da dies nicht der Veröffentlichung diene, sondern die SPD lediglich in die Lage versetzt würde, ihre Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung auszuüben. Goller: "Solche Spitzfindigkeiten helfen nicht, das politische Klima im Rat zu verbessern."

(RP)
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