Kreis Mettmann
Händler müssen ab sofort Elektroschrott annehmen
Elektroschrott enthält Stoffe, die für die Gesundheit und die Umwelt enorm schädlich sein können. Die Bundesregierung hat mit Einführung der neuen Regelung darauf gehofft, dass durch das Gesetz künftig weniger Altgeräte im Hausmüll landen. Außerdem sollen durch die Rücknahmepflicht Umwelt und knappe Ressourcen geschont sowie der illegale Export von Elektroschrott ins Ausland eingedämmt werden. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe wurden 2014 ungefähr 1,7 Millionen Tonnen neue Elektrogeräte in den Verkehr gebracht. Doch nur etwa 40 Prozent davon haben die Nutzer zu den Sammelstellen gebracht. Der Rest landet im Hausmüll.
Nur Geräte, deren Gehäuse kleiner als 25 Zentimeter sind, müssen die Händler prinzipiell zurücknehmen - auch ohne Kassenbon. Bei größeren Geräten wie Waschmaschinen, Flachbildschirmen oder Mikrowellen ist der Händler erst dann verpflichtet, den Elektroschrott anzunehmen, wenn der Kunde ein gleichartiges Gerät bei ihm einkauft. Die neue Rücknahmepflicht gilt auch für Onlinehändler mit mindestens 400 Quadratmetern Lager- und Versandfläche.
Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung zu:
Kreis Mettmann: Händler müssen ab sofort Elektroschrott annehmen
Beachten Sie dabei bitte unsere Regeln für Leserkommentare.