Langenfeld Diese Regeln gelten im Büro bei Hitze

Langenfeld · Schönes Wetter kann mit Schlips und Kragen im Büro zur Qual werden. Wir sagen, welche Pflichten Arbeitnehmer und -geber bei Hitze haben.

 Klebstoffexperte Thorsten Klomfass von der Firma Klomfass, Gierlings & Partner setzt in seinem Büro in der Altstadt auf Ventilatoren.

Klebstoffexperte Thorsten Klomfass von der Firma Klomfass, Gierlings & Partner setzt in seinem Büro in der Altstadt auf Ventilatoren.

Foto: Andreas Bretz

Sommer, Sonne, Sonnenschein. Das ist schön. Aber bei der Arbeit? Viele empfinden Hochsommer da als Qual. Unklimatisierte Büros, zu wenig Wasser und direkte Sonneneinstrahlung können der Gesundheit schaden.

Die Regelung ist eine der konkretesten. Bei großer Wärme in den Schulräumen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Hitzefrei gegeben wird. Das regelt BASS 12 - 52 Nr. 1, Ziffer 4.5, also die "Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW". Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius. Bei weniger als 25 Grad Celsius ist Hitzefrei nicht zulässig. In der Sekundarstufe II gibt es kein Hitzefrei.

"Nein, das gibt es anders als in der Schule nicht", sagt Rechtsanwalt Alexander Jarre von der Unternehmerschaft Düsseldorf. Ein Arbeitnehmer dürfe nicht einfach nach Hause gehen, weil es ihm zu warm geworden ist am Arbeitsplatz. Tut er es doch, begehe er eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung, die im Zweifel auch geahndet werden könne, etwa in Form einer Abmahnung.

"Das regelt die Arbeitsstättenrichtlinie", sagt Anwalt Jarre. Diese legt fest, dass Temperaturen im Arbeitsraum, also etwa im Büro, die Marke von 26 Grad nicht übersteigen sollten.

Dann gibt es laut Rechtsanwalt Jarre immer noch kein Hitzefrei. "Aber der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen trotz der hohen Temperaturen erträglich zu gestalten.

Welche Maßnahmen sind das?

Das ist vielfältig. Möglich seien etwa bauliche Maßnahmen wie Sonnenschutz, Rollos oder Klima-Anlagen. Bei der Düsseldorfer Firma Klomfass, Gierlings & Partner, die ihre Büros nahe der Lambertuskirche haben, werden beispielsweise Kühlgeräte und Ventilatoren eingesetzt, die das Arbeiten tagsüber erträglicher machen sollen. Lüften hilft auch.

Gibt es Alternativen?

Laut Jarre könnten Unternehmen in den Sommermonaten auch darüber nachdenken, die Arbeitszeiten den sehr hohen Temperaturen zur Mittags- und Nachmittagszeit anzupassen, also konkret den Arbeitsbeginn in die frühen Morgenstunden zu legen, wenn es noch nicht so heiß ist. "Eine Alternative in manchen Betrieben kann es auch sein, den Mitarbeitern zu ermöglichen, von Zuhause aus zu arbeiten", sagt Rechtsanwalt Jarre. Man sollte auch darüber nachdenken, arbeitgeberseitig kalte Getränke zur Verfügung zu stellen.

Rechtsanwalt Jarre rät Unternehmern, gegebenenfalls die Kleiderordnung an heißen Tagen zu lockern. Schlips und Kragen oder gar die Pflicht, eine Anzugjacke zu tragen seien eine unnötige Belastung an Tagen mit Außentemperaturen von mehr als 30 Grad.

Steigt die Temperatur auf mehr als 35 Grad, so ist der Raum als Arbeitsraum nicht mehr geeignet, heißt es von der Gewerkschaft IG Metall. Es sei denn, es werden Schutzmaßnahmen ähnlich wie bei Hitzearbeitsplätzen ergriffen - wie Luftduschen oder Entwärmungsphasen. Das ist aber eher etwas für große Stahlbetriebe oder Hochöfen und nicht für Büros.

(tb.)
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