Monheim Jugendamt nimmt mehr Kinder in Obhut

Monheim · Jürgen Meyer von der Monheimer Fachstelle für Kinderschutz berichtet im RP-Redaktionsgespräch von seiner Arbeit.

 Für Jürgen Meyer ist Netzwerkarbeit ein wesentlicher Pfeiler seiner Tätigkeit.

Für Jürgen Meyer ist Netzwerkarbeit ein wesentlicher Pfeiler seiner Tätigkeit.

Foto: RALPH MATZERATH,

"Und man siehet die im Lichte - die im Dunkeln sieht man nicht." Kindeswohlgefährdungen, wenn also die Grundbedürfnisse eines Kindes (auf gesunde Ernährung, aber auch auf menschliche Ansprache, auf Sicherheit und Geborgenheit) nicht erfüllt werden oder das Kind seelisch oder körperlich misshandelt wird, dann spielt sich dies oft im Verborgenen ab. Außenstehenden fällt es nur auf, wenn sie genauer hinschauen. Damit auf das Hinsehen auch ein Handeln folgt, hat das seit 1. Januar 2012 geltende Bundeskinderschutzgesetz bisherige Lücken im Kinderschutz beseitigt. So gestattet es etwa Berufsgeheimnisträgern wie Kinderärzten und -psychologen, im Verdachtsfall anonymisierte Daten an das Jugendamt weiterzugeben. Und es führt einen Beratungsanspruch für alle Personen gegenüber dem Jugendamt ein, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Seitdem die Stadt im Juni 2013 eine Fachstelle präventiver Kinderschutz eingerichtet hat, landen diese Anfragen bei Jürgen Meyer (46). Tatsächlich haben der Leitfaden, den die Stadt im Februar herausgab, und die Fortbildungen für die freien Träger der Jugendhilfe dazu beigetragen, dass die Zahl der Meldungen möglicher Kindeswohlgefährdungen "stark angestiegen ist".

Die Fachstelle ist bewusst zwischen den Frühen Hilfen (Netzwerk Moki) und dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) angesiedelt, um einen niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen. Der ASD müsste nämlich sofort seinen gesetzlichen Schutzauftrag wahrnehmen, erklärt Meyer. Er versuche erst einmal, auf die städtischen Hilfsangebote von MoKi zu verweisen. "Ich versuche dabei, die Akteure so zu sensibilisieren, dass sie sich möglichst frühzeitig melden, wenn sie eine erste Wahrnehmung haben, dass das Kind in seiner Entwicklung beeinträchtigt werden könnte." In einem solchen Fall wird eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen, wobei eine der 30 "im Kinderschutz erfahrenen Fachkräfte" hinzugezogen wird. 2013 betrug die Zahl dieser Einschätzungen 66, im September lag sie schon bei 97. Die meisten Meldungen kommen von Erzieherinnen und Lehrern. "Bei den Akteuren aus dem Gesundheitswesen scheint immer noch Unsicherheit zu herrschen", meint Meyer. Da gebe es noch Abstimmungsprobleme, was unter Kindeswohlgefährdung zu verstehen ist. "Die sind ja nicht immer körperlich ablesbar", so Meyer. Man müsse das Gesundheitspersonal mehr dazu bewegen, auf Anzeichen einer Überforderung der Eltern zu achten, wenn etwa eine Mutter zu ihrem Säugling keinen Augenkontakt aufnimmt oder gar Alkohol im Atem hat. Meyer: "So etwas nehmen aber eher die Sprechstundenhilfen wahr."

Bei der anonymisierten Beratung werde dann ermittelt, welches Hilfsangebot wohl das richtige wäre. "Eine Vertrauensperson muss dann Kontakt zu der Familie aufnehmen. Wenn sich der Arzt das selber zutraut, ist das der beste Weg", sagt Meyer. Das könne aber auch die Familienhebamme tun, so sei in der Zeit nach der Geburt die Offenheit der Familien für Hilfe und Unterstützung am größten. Wichtig sei auch, etwaige Hilfsmaßnahmen bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nicht zu überstürzen und die Ruhe zu bewahren. "Kinderschutz braucht Zeit, Bündnispartner und Haltung", fasst Meyer die Grundprinzipien zusammen.

Grundsätzlich müssten die Eltern an der Risikoeinschätzung beteiligt werden. Und erst wenn eine akute Gefährdung vorliegt, weil die Eltern nicht kooperativ sind, keinen Hilfsbedarf sehen, wird das Jugendamt, also der ASD, eingeschaltet. Das dies nicht selten erforderlich ist, zeigen die Zahlen. Seit Juni 2013 ist die Zahl der Inobhutnahmen stark gestiegen. Waren es im vergangenen Jahr 53, so war diese Zahl 2014 bereits im September erreicht.

Ein anderes Arbeitsfeld der Fachstelle ist, Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bei der Entwicklung von Handlungsleitlinien zum Kinderschutz zu unterstützen. Mit "gemeinsam aktiv für Rechte von Kindern und Jugendlichen" ist eine entsprechende Initiative der Städte Langenfeld und Monheim überschrieben. Vereine und Verbände, die nicht nur Einsichtname in die erweiterten Führungszeugnisse gewähren, sondern auch ein Präventionskonzept erarbeiten, erhalten ein Qualitätssiegel Kinderschutz. "Damit können sie ihren Mitgliedern Eltern und Kindern deutlich signalisieren, dass in dieser Einrichtung ein hohes Maß an Sicherheit vor sexuellen Übergriffen gegeben ist", sagt Meyer. Das Thema werde nicht tabuisiert, sondern aktiv angegangen. Wichtig sei vor allem, dass für die Betroffenen die Beschwerdewege klar werden. "Diese Vertrauensperson muss benannt und bekannt gemacht werden." Kinderschutz müsse ein Gesicht haben.

(RP)
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