Langenfeld Kanal-TÜV: Stadt warnt vor unseriösen Prüfern

Langenfeld · Die Eigentümer müssen Dichtheit nur dann nachweisen, wenn die Stadt Langenfeld sie dazu auffordert.

Bestimmte private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten mussten bis zum 31. Dezember auf Dichtigkeit geprüft werden. Kein Grund zur Panik für die Eigentümer, beruhigt die Verbraucherzentrale NRW und warnt gleichzeitig vor unseriösen Angeboten von "Kanalhaien". Am Jahresende sei lediglich die Prüf-, und nicht die Sanierungsfrist für Eigenheime in den nordrhein-westfälischen Wasserschutzgebieten abgelaufen: Für die Reparatur oder Erneuerung von Leitungen haben Eigentümer nach Feststellung eines Schadens zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Zeit. Die RP gibt Antwort auf die wichtigsten Fragen.

Gibt es in Langenfeld eine Wasserschutzzone?

Ja. Das Stadtgebiet von Langenfeld liegt zu 85 Prozent in Wasserschutzzonen.

Müssen alle privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit geprüft werden?

Nur die privaten Kanäle, die in Wasserschutzgebieten liegen. Abwasserkanäle, die dort vor 1965 verlegt wurden, mussten bis zum 31. Dezember 2015 erstmals auf Dichtheit untersucht werden. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sollen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden.

Was ist mit den Abwasserkanälen, die außerhalb von Wasserschutzzonen liegen?

Die Landesverordnung bezieht sich nur auf Kanäle in Wasserschutzzonen. Für Gebiete außerhalb konnten die Kommunen eigene Prüffristen festsetzen. Davon hat die Stadt Langenfeld keinen Gebrauch gemacht.

Müssen nur Abwasserkanäle von Wohnhäusern geprüft werden?

Nein, auch Kanäle von Betrieben, die industrielles oder gewerbliches Abwasser einleiten. Wenn die Firmen in einer Wasserschutzzone liegen, mussten sie ihre Kanäle bis zum 31. Dezember 2015 überprüfen, wenn die Leitungen vor dem 1. Januar1990 verlegt wurden. Wurden die Leitungen später verlegt, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember 2020.

Was ist, wenn eine private Abwasserleitung undicht ist?

Dann muss saniert werden, unabhängig, ob der Kanal in oder außerhalb einer Wasserschutzzone liegt. Das schreibt das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes vor.

Gibt es Vorschriften für die Sanierung?

Alle Untersuchungsunterlagen müssen aufbewahrt werden. Die Untersuchung darf nur durch eine Fachfirma vorgenommen werden. Diese Liste führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW unter "http://www.sadipa.it.nrw.de/" Sapida.

Was ist mit den so genannten Grundstücksanschlüssen?

Das ist die Leitungsstrecke von dem öffentlichen Hauptkanal bis zur privaten Grundstücksgrenze. Sie ist Privateigentum. Daher ist in der Satzung geregelt, dass die Dichtheitsprüfung dem Eigentümer und nicht der Stadt obliegt.

Wie können sich Bürger informieren?

Informationen zu dem Thema gibt es bei der Stadt Langenfeld beim Referat Umwelt, Verkehr, Tiefbau unter den Telefonnummern 02173 - 794-5305 und -5306 oder bei der kostenfreien Telefonberatung der Verbraucherzentrale (Projekt Kanaldichtheit) unter der Telefonnummer 0211 38 09-300.

Zusätzlich gibt es auch Informationen auf der Internetseite der Stadt Langenfeld unter "http://www.langenfeld.de" .

(cis/og)
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