Kommentar Kaufpreis-Vorgabe verringerte Auswahl

Wenn der von der Ratsmehrheit auserkorene Investor der Stadt den vereinbarten Kaufpreis für das Grundstück überwiesen hat, kann er seine Pläne umsetzen.

Die von Verwaltung und Stadtpolitikern formulierten Vorgaben hatte der öffentlich noch nicht genannte Investor erfüllt, von der anstehenden Bürgerbeteiligung sind keine einschneidenden Änderungen seiner Pläne zu erwarten. Der europaweit ausgeschriebene Teilnahmewettbewerb war in dieser Größenordnung für Langenfeld ein Novum. Dass zum Ratsbeschluss von ursprünglich fünf nur zwei interessierte Investoren übrig geblieben waren, ist bedauerlich. Doch muss aus städtischer Sicht eben auch der Kaufpreis ein Hauptkriterium sein. mei

(RP)
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