Langenfeld Klage gegen Freizeithalle abgewiesen

Langenfeld · Als sie im Februar 2010 mit ihrem Sohn auf einem Kinder-Trampolin in der Freizeithalle "Oki Doki" springen wollte, verletzte sich eine Langenfelderin schwer am Knie.

Weil sie nach eigenen Angaben ihren Beruf als Malerin nicht mehr ausüben kann, verklagte die 47-Jährige den Betreiber, forderte 30 000 Euro Schmerzensgeld plus eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Doch das Düsseldorfer Landgericht wies die Klage gestern ab. "Es war kein Verschulden des Betreibers festzustellen", sagte Gerichtssprecher Dr. Ludwig Thönissen der RP. Sprich: eine Verletzung der Sorgfaltspflicht.

Die Behauptung der Klägerin, das Sprungtuch des Trampolins sei bei dem Unfall ausgeleiert gewesen, habe sich in den Vernehmungen eines Hausmeisters und eines TÜV-Gutachters vor dem Landgericht nicht belegen lassen. Als der TÜV-Mitarbeiter sich vor drei Jahren am Ort des Geschehens ein Bild machte, sei das im Februar 2010 am Trampolin angebrachte Sprungtuch bereits ausgewechselt gewesen. "Eine Nachlässigkeit war nicht nachweisbar", sagt Thönissen. "Die Klägerin kann aber noch Berufung einlegen."

(mei)
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