Kreis Mettmann Kreis holt 20 Katzen aus kleiner Wohnung

Kreis Mettmann · Das Mettmanner Amt für Verbraucherschutz hat seinen Jahresbericht vorgestellt. Darin finden sich mehrere Beispiele für Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Aber auch in Gaststätten und Metzgereien gibt es immer wieder Mängel.

Bevor es etwas eklig wird, gibt es erst mal ein paar gute Nachrichten: Die Bürger im Kreis Mettmann können ganz beruhigt in den vielen Restaurants mal lecker essen gehen, beim Metzger ihr frisches Fleisch und beim Bäcker frisches Brot kaufen. Die Tiere auf den Feldern leiden nicht unter Seuchen und werden ordnungsgemäß transportiert. In den landwirtschaftlichen Betrieben erhalten die Rinder gutes Futter und werden im Fall des Falles mit überprüften Arzneimitteln behandelt.

"Es gibt keinen Grund zur Beunruhigung und keine Skandale im klassischen Sinn", sagte Ordnungsdezernent Nils Hanheide gestern im Kreishaus. Dort wurde der mehr als 70 Seiten starke Jahresbericht 2013 des Amts für Verbraucherschutz vorgestellt. Ein paar so genannte "besondere Fälle" gibt es allerdings immer wieder mal.

Tierschutz: In einer nur 40 Quadratmeter großen Wohnung wurden 20 Katzen zurückgelassen. Die Kontrolleure des Kreises fanden eine Katze tot sowie 20 weitere krank sowie schlecht ernährt und gepflegt. Die Tiere mussten sofort tierärztlich versorgt werden. Der Halter galt zunächst als "unbekannt verzogen", konnte aber später ausfindig gemacht werden. Der Kreis stellte dem Wohnungsinhaber mehr als 15 000 Euro für Tierarztrechnungen und Unterbringung in Rechnung. Auf der Summe wird der Kreis allerdings sitzen bleiben. Gegen den ehemaligen Katzen-Halter wurde Tierhalte- und Betreuungsverbot verfügt. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr 358 Beschwerden. 45 Tiere wurden fortgenommen, es wurden 12 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Fünf Mal wurde ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen, ebenfalls fünf Mal ergab sich der Verdacht einer Straftat.

Lebensmittel: Im April vergangenen Jahres wurde in einer Metzgerei eine amtliche Probe "frisches Schweinemett" genommen. Das Fleisch wurde im Labor des Kreises untersucht und beanstandet. Im Mett konnte sogenanntes "fleischfremdes Wasser" nachgewiesen werden. Das führe laut Kreis zu einer nicht unerheblichen Minderung des Nähr- und Genusswerts. Der betroffene Metzger versicherte, die Abläufe so zu ändern, dass künftig kein Fremdwasser im Mett landet. Zusätzlich musste er 130 Euro Bußgeld bezahlen. Bei einer späteren Nachkontrolle war alles einwandfrei.

Gastronomie: Im September 2013 wurde eine anonyme Beschwerde abgegeben, nach der in einem Restaurant sehr unhygienische Zustände herrschen sollen. Der Betrieb war nicht zum ersten Mal auffällig. Eine noch am gleichen Tag erfolgte Kontrolle bestätigte die Mängel. Die Wasserablaufrinne einer Kühltheke war massiv verschmutzt, einen Reinigungsplan gab es nicht. Später fanden die Prüfer eine mit Fett-Resten überzogene Dunstabzugshaube sowie Schimmel an der Kühlung. Eine Soße im Kühlhaus war nicht mehr genießbar. Der Betreiber wurde verpflichtet, seine Mitarbeiter zu schulen und einen Putzplan aufzustellen. Bußgeld: 600 Euro.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort