Monheim/Langenfeld Kreisels Tücken - das sagt die Expertin

Monheim/Langenfeld · Fahrlehrerin Petra Bremer aus Monheim erklärt, wie sich Auto- und Radfahrer im Kreisverkehr zu verhalten haben.

Welche Verkehrsregeln gelten in Kreisverkehren besonders für Radfahrer? Mit dieser Frage hat sich vorige Woche der RP-Bericht "Kreisverkehre haben Tücken für Radler" (2. September) beschäftigt - und, wie nicht nur RP-Online-User Rocketman beklagt - mehr Fragen aufgeworfen, als Unklarheiten zu beseitigen. Ein Grund, warum viele Verkehrsteilnehmer unsicher sind, was die Vorrang-Regeln in Kreiseln angeht, ist vermutlich ihre unterschiedliche bauliche Gestaltung. So bieten sich auf der Baumberger Chaussee in Monheim den Verkehrsteilnehmern drei Kreisverkehre, die besonders aus Radfahrer-Sicht eigentlich nur eines gemeinsam haben: Sie sind alle rund. Die RP bat Petra Bremer, Fahrlehrerin aus Monheim, um Antwort auf die wichtigsten Fragen.

Ein Kreisel ist anders gestaltet als der nächste. Ist das nicht verwirrend mit Blick auf die Vorfahrtsregeln? Ja, die Verschiedenartigkeit der Kreisverkehre trägt sicher zur Verwirrung bei. Jede Variante hat ihre Vor- und Nachteile. Im Grunde fallen die Radfahrer mehr auf, wenn sie zusammen mit den Kraftfahrzeugen die Fahrbahn benutzen. Allerdings ist das bei stark befahrenen Kreisverkehren zu gefährlich für die Radfahrer.

Wer hat Vorfahrt? Wenn der Radfahrer die Fahrbahn im Kreisverkehr mit benutzen muss, muss ich ihn genauso behandeln wie ein anderes Kraftfahrzeug, dass sich im Kreisverkehr befindet. Kritisch wird das Ganze, wenn die Radfahrer durch ihre Schlankheit versuchen im Kreisverkehr rechts zu überholen, wenn ich als Autofahrer den Kreisverkehr verlassen will. Rechts überholen ist natürlich in diesem Falle nicht erlaubt, aber Radfahrer neigen ja sehr oft dazu, die Verkehrsregeln ganz anders zu interpretieren. Aber sie sind nun mal die schwächeren Verkehrsteilnehmer, und ich habe als Autofahrer eine Sorgfaltspflicht ihnen gegenüber. Bei der Variante mit dem separaten Radweg kreuze ich die Radfahrer beim Einfahren in den Kreisverkehr und beim Verlassen. In beiden Fällen muss ich den Radfahrer - und zwar zu beiden Seiten - beachten. Beim Hineinfahren handelt es sich um eine Vorfahrt, die sich aus dem "Vorfahrt gewähren"-Verkehrszeichen ergibt, und beim Verlassen um einen Vorrang, den ich beim Abbiegen berücksichtigen muss.

Und wenn der Radler vor der Fahrbahn ein kleines "Vorfahrt achten"-Schild vor sich hat wie am Poco-Kreisel auf der Baumberger Chaussee? Das ist totaler rechtlicher Quatsch. Hier - vermute ich - will die Stadt einfach zum Ausdruck bringen: Passt einfach alle mal besser auf!

Der Radfahrer überquert am Kreisel die Straße. Muss der von rechts kommende Autofahrer ihn durchlassen? Generell gehört bei einer Vorfahrt-gewähren-Einmündung der vorgelagerte Radweg zum Querverkehr. Viele Radwege sind offiziell beidseitig benutzbar, was es für uns Autofahrer sehr schwierig macht. Generell sollte man sich auf beide Seiten einstellen, weil die Radfahrer sich ja bekanntlich nicht an die Regeln halten, aber nunmal die Schwächeren sind. Das ist auch der Grund, warum es mittlerweile Diskussionen gibt, die Radwege besser abzuschaffen und die Radfahrer auf die Fahrbahn zu holen, damit sie von Autofahrern überhaupt noch wahrgenommen werden. Allerdings bekommen dann natürlich die Radfahrer den mangelnden Seitenabstand beim Überholen zu spüren.

Und was gilt, wenn die Radfahrer "von allen Seiten" kommen, wie am "toom-Kreisel" an der Hardt in Langenfeld zu beobachten? Natürlich müssen Radfahrer eigentlich die Regeln der Straßenseiten- bzw. Fahrtrichtungsbenutzung einhalten. Aber will man das einem Radfahrer wirklich erklären, wenn er schon unter dem Auto liegt?

Dürfen Radler die Zebrastreifen an den Kreiseln benutzen? Der Zebrastreifen ist ein Fußgängerüberweg und kein Radweg. Also richtig wäre: Absteigen und schieben. Aber auch hier muss ich als Autofahrer mit dem Fehlverhalten der Radfahrer rechnen - besondere Sorgfaltspflicht den Schwächeren gegenüber.

Am Poco-Kreisel in Monheim signalisiert ein "Fahrradweg Ende"-Schild dem Radfahrer, dass er hier jetzt eigentlich absteigen müsste, obwohl der Radweg baulich weitergeht. Deshalb hält sich auch niemand dran. Was hat solch ein Schild für einen Sinn? Keinen.

RP-Leser Moritz Wolter empfiehlt Radlern "trotz" Vorfahrt am Kreisel: "Fahrradfahrer sollten dabei langsam fahren und Blickkontakt zu den Fahrern aufbauen. Fahrzeugführer im Kreisel sollten beim Ausfahren auf jeden Fall einen Schulterblick machen und das Ausfahren langsam durchführen! Nur wenn sich beide ein bisschen mehr Zeit nehmen, kommen beide glücklich zuhause an." Völlig richtig! Steht sogar im Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung - "gegenseitige Rücksichtnahme". Ich weiß aus meine langjährigen Erfahrung im Bereich der Nachschulung, dass der Schulterblick bei vielen Autofahrern Mangelware ist. Dabei ist es so wichtig! Sicherlich schaut man "hundertmal umsonst", aber wenn man dabei nur ein Radfahrerleben retten kann, ist es das wert, oder?

(RP)
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