Langenfeld Landrat: Polizei wird Martinszüge weiter begleiten

Langenfeld · "Bei uns im Kreis Mettmann bleibt bei der Begleitung von Martinsumzügen alles beim Alten", erklärte gestern Landrat Thomas Hendele, Leiter der Kreispolizeibehörde Mettmann. Auf Grund von Presseberichten zu dem Thema sei mancherorts die Befürchtung entstanden, dass die Polizei im Kreis Mettmann zukünftig ihr gewohntes Engagement bei solchen Veranstaltungen reduzieren könnte. Diesem Eindruck wolle er mit Nachdruck entgegentreten.

Langenfeld: Landrat: Polizei wird Martinszüge weiter begleiten
Foto: Matzerath

Im Kreis Mettmann gebe es seit Jahren eine gute Kooperation der Polizei mit allen Veranstaltern von Martinszügen. "Dieses Verfahren hat sich seit vielen Jahren bewährt und wird nicht geändert . Die Polizei im Kreis Mettmann wird auch in diesem Jahr und weiterhin für Sicherheit und Ordnung bei den Martinsumzügen im Kreis Mettmann sorgen", betont Hendele.

Langenfelds Bürgermeister Frank Schneider hat indessen die Nachricht von einer drohenden reduzierten Polizeipräsenz bei Veranstaltungen wie Martins- und Karnevalszügen oder Umzügen bei Schützenfesten zum Anlass genommen, Innenminister Ralf Jäger mittels eines Schreibens klar zu verstehen zu geben, dass vor dem Hintergrund der Sicherheitsfrage und den damit verbundenen Kosten für die Veranstalter viele dieser seit Generationen gepflegten Veranstaltungen nicht mehr stattfinden könnten. Zudem erinnert der Bürgermeister den Innenminister daran, dass ein Eingriff in den öffentlichen Verkehr weder durch Privatpersonen, noch durch das städtische Ordnungsamt zulässig sei. "Das Signal, das einige Polizisten mit ihrer Bereitschaft setzen, im Falle des Falles auch freiwillig in ihrer Freizeit bei Martinszügen den Verkehr zu regeln, zeigt, dass Herr Jäger auch in den eigenen Reihen mit seiner Entscheidung auf Unverständnis stößt", ergänzt Schneider.

Landtagsmitglied Jens Geyer (SPD) verteidigt die Landesregierung: Es gebe keinen Erlass des Innenministeriums, wonach die polizeiliche Begleitung von Martinsumzügen untersagt sei. "Es bleibt dabei, dass die Polizei Martinszüge begleitet, wenn dies für die allgemeine Sicherheit erforderlich ist." Wie diese Begleitung aussieht, entschieden die Polizeibehörden im Einzelfall vor Ort. "Ein privater Schutz in Uniform ist nicht zulässig und auch nicht erforderlich."

Das Thema, den Zug einfach durch Eltern zu schützen, wird auch auf RP-Online diskutiert. "Heimatfreund" argumentiert, dass ohnehin nur die Polizei die nötige Autorität habe, etwa ungeduldige Autofahrer davon abzuhalten, sich an einem Martinszug vorbeizudrängeln. Als Elternteil wäre man da ohnmächtig.

(elm)
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