Langenfeld/Hilden Makler beleidigt Richter - und muss 8400 Euro zahlen

Langenfeld/Hilden · Verfahren vor Gericht sind immer auch eine emotionale Sache. Diese Erfahrung musste auch ein Richter des Amtsgerichts in Langenfeld machen. Ein Immobilienmakler aus Hilden hatte ihn gleich mehrfach als "jämmerliches Gericht" bezeichnet - erst mündlich, später auch schriftlich. Nun musste sich der 70-Jährige Pöbler erneut vor Gericht verantworten.

"Beleidigung eines Richters" lautet die Anklage. Stein des Anstoßes ist ein Verfahren, das nicht im Sinne des "Immobilienerschließers", wie er sich nennt, verläuft. Auf dem Weg aus dem Gerichtssaal lässt er sich zu seiner Äußerung hinreißen, die er einige Tage später schriftlich bestätigt. Zu den Vorwürfen der Beleidigung schweigt er beharrlich.

Seine Verteidigerin will hingegen Verfahrensfehler festgestellt haben und beantragt eine Einstellung. Ihr Einwand: Der Direktor des Amtsgerichts hätte den Strafantrag stellen müssen - und nicht wie geschehen der des Landesgerichts. "Da sind sie leider falsch informiert", entgegnet der Richter. Sein Dienstherr sei der Leiter des Landesgerichts, und der sei auch für Strafanträge dieser Art zuständig. Ebenfalls nach hinten geht der Versuch los, den Zeitpunkt des Strafantrags anzufechten. Die Anwältin verrechnet sich um einen Monat - und räumt ihren Fehler kleinlaut ein.

Das Vorstrafenregister des Hildeners offenbarte unappetitliche Details. Mehrfach wurde der 70-Jährige wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen verurteilt - und wegen Beleidigung. Der Richter verurteilte ihn wegen der einschlägigen Vorstrafe zu 120 Tagessätzen in Höhe von 70 Euro. Grundlage ist das geschätzte Einkommen des Angeklagten.

(RP)
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