Langenfeld/Monheim Mann schlägt Freundin ins Gesicht: Haft

Langenfeld/Monheim · Vorm Amtsgericht wurde gestern ein 30-jähriger Monheimer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

"Es ist dieser Scheiß-Alkohol." Am Ende der Verhandlung brach der Angeklagte dann in Tränen aus. Dem Richter am Langenfelder Amtsgericht reichte das gestern nicht. "Ich glaube, Sie haben den Punkt im Leben noch nicht erreicht, an dem Sie etwas an Ihrem Leben ändern werden", sagte er. Deshalb bekam der 30-jährige Monheimer, der wegen Körperverletzung und Vortäuschen einer Straftat vor Gericht stand, eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten - ohne Bewährung. Die Alkoholsucht zu therapieren, ja, das sei wichtig, sagte der Richter. "Aber das muss aus der Haft raus passieren."

Was war passiert? Eine Zeugin erzählte, wie der Angeklagte seine Ex-Freundin an einem Tag im August vorigen Jahres in einem Streit ins Gesicht geschlagen habe. Wie das abgelaufen sei, fragte der Richter die Zeugin, die eine Freundin der Ex-Freundin ist und den Vorfall vom Balkon eines Hochhauses in Monheim-Süd beobachtet hatte. "Das war ein fester Schlag, für eine Frau hart," sagte die Zeugin. Der Angeklagte habe seine Ex-Freundin mit der linken Hand am T-Shirt gehalten und ihr dann mit der rechten Faust ins Gesicht geschlagen." Vorausgegangen sein soll ein Streit zwischen den Beiden.

Der Angeklagte nahm während der Aussagen der Zeugin die Hände vors Gesicht. Er hatte die Tat bei seiner Vernehmung nicht bestätigt. Für ihn ging es um viel. Er war bereits zur Bewährung verurteilt worden und stand schon mehrmals vor Gericht - unter anderem wegen Körperverletzung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Deshalb machten er und seine Ex-Freundin im September 2015 auch eine Falsch-Aussage bei der Polizei. Die beiden berichteten, die Freundin des Angeklagten sei von Fremden geschlagen worden, nachdem diese nach Zigaretten gefragt, aber keine bekommen hätten. Sie habe ihn damals aus Liebe gedeckt, sagte die 24-Jährige. Laut Zeugen hatte es oft Streit zwischen den beiden gegeben. Auch soll der Angeklagte immer wieder aggressiv geworden sein, wenn er getrunken hatte. Bei der Tat im August hatte er mehr als zwei Promille.

"Haben Sie das jetzt verstanden, dass es mit ihm keine Zukunft gibt?", fragte der Richter die 24-Jährige. Ja, das habe sie jetzt verstanden. Anfang dieses Monats hatte sie per Whatsapp noch eine Morddrohung von ihm erhalten. Die Drohung sei nicht ernst gemeint gewesen, beteuerte der Angeklagte. Auch an diesem Tag habe er getrunken.

(bine)
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