Kreis Mettmann Mieter haben Recht auf warmes Wohnen

Kreis Mettmann · Der September kam bislang ziemlich uselig daher. Die Feuerwehr gibt Tipps zum richtigen Betrieb von Heizlüftern.

Keine Schonzeit für Frostbeulen: Anderthalb Wochen sind es noch bis zum Beginn der offiziellen Heizperiode am 1. Oktober, und ein paar Mal sind die Temperaturen bereits deutlich unter die Zehn-Grad-Marke gefallen, auch im Kreis Mettmann. Der Feuerwehrchef von Erkrath, Guido Vogt, warnt deshalb alle Frierenden vor lebensgefährlichem Leichtsinn: "Gasbetriebenen Heizgeräte und Wärmequellen sowie offene Feuerstellen gehören nicht in eine geschlossene Wohnung!".

Wer es sich damit auf die Schnelle warm machen und zugleich Stromkosten sparen möchte, riskiert den raschen Erstickungstod. Voigt: "Man bemerkt eine solche Kohlenmonoxid-Vergiftung nicht." Ganz zum Schluss werde einem leicht schwindelig - dann ist es zu spät. Bewohner verlieren das Bewusstsein und atmen die tödlichen Gase weiter ein.

Doch auch die kleinen Heizlüfter für zwischendurch sind laut Vogt alles andere als harmlos. Das liege an der enormen Stromaufnahme und Leistung der Geräte. Die nun wieder zuhauf angebotenen Apparate sollten das europäische "CE"- und das freiwillige deutsche "GS"-Prüfzeichen tragen. "Zudem sollten die Leitungen und Stecker auf braune Schmorstellen kontrolliert werden", rät Vogt. Im Zweifel lieber einen Elektriker befragen!

Das gilt auch für Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen, die immer dann zum Einsatz kommen, wenn die Heizgebläse punktgenau den Lieblingssitzplatz vor dem Fernseher oder unter der Leselampe erwärmen sollen. Wer die Kabeltrommel aus der Garage als Verlängerung für ein Heizgerät holt, muss sie immer komplett abwickeln. Andernfalls wirken die aufgewickelten Leitungsmeter wie eine Spule und beginnen zu glühen. Und: Nasse Socken oder Pullover niemals zum Trocknen vor einen Heizlüfter hängen. Für die bis zu 400 Grad heißen Geräte gibt es in den Gebrauchsanleitungen Mindestabstände zu Menschen und brennbaren Gegenständen, die unbedingt einzuhalten sind.

Doch welche Rechte haben Mieter, wenn ihr Vermieter die Zentralheizung nicht vor dem 1. Oktober anstellen möchte? Grundsätzlich raten sowohl die Verbraucherzentrale als auch der Mieterverein Velbert dazu, möglichst zu mehreren Mietern das Gespräch zu suchen. Da viele Heizkosten mittlerweile nach Verbrauch abgerechnet würden, könne es dem Vermieter eigentlich egal sein, sagt der Rechtsanwalt und Vorsitzende des Mietervereins, Jürgen Hübinger: "Die Heizkosten hat dann der zu tragen, dem kalt ist."

In seiner Beratungspraxis hatte Jürgen Hübinger allerdings auch schon mit Häusern zu tun, bei denen die eine Hälfte der Mieterschaft jede Sparmöglichkeit ausnutzen wollte und lieber richtig dicke Socken und warme Pullover trug, während es sich die andere Hälfte muckelig warm machen wollte. "Da einen Ausgleich zwischen den Mietparteien zu finden, das ist eine Kunst."

Die Mietrechtsurteile sind eindeutig: "Ein Mieter hat eine warme Wohnung gemietet, keine kalte", sagt Hübinger. Selbst bei einer Kälteperiode Mitte Juli müsse die Heizung eingeschaltet werden können. Die aus den Urteilen generierten Daumenregeln sind unterschiedlich streng: Energieberater Udo Peters von der Verbraucherzentrale NRW nennt eine Zimmertemperatur von 18 Grad an zwei aufeinander folgenden Tagen als Voraussetzung dafür, das Einschalten einer Zentralheizung verlangen zu dürfen. Hübinger geht von einer Innentemperatur von 15 Grad an drei Tagen hintereinander aus. Wichtig sei vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung: die Kälte zu dokumentieren. Handyfotos allein reichen nicht. Besser sei es, zahlreiche Messungen in Gegenwart von mindestens einem Zeugen vorzunehmen.

(RP)
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