Langenfeld/Monheim Mieterstrom: Was Vermieter wissen müssen

Langenfeld/Monheim · Neuregelung birgt Chancen und Risiken für Hauseigentümer.

Hubertus von Buddenbrock von Haus und Grund.

Hubertus von Buddenbrock von Haus und Grund.

Foto: MATZERATH

Bislang rechnete es sich für Vermieter kaum, Mieter mit Solarstrom vom eigenen Dach zu versorgen. Seit einer Woche gilt eine Neuregelung, die das ändern soll. Vermieter sollten beim Thema Mieterstrom aber gut nachrechnen, rät Hubertus von Buddenbrock, Haus und Grund in Langenfeld und Monheim.

Seit kurzer Zeit sei die Neuregelung für den Mieterstrom in Kraft. Damit sollten Vermieter gefördert werden, die Solaranlagen auf ihrem Mietshaus installieren und den Strom an die Mieter verkauften. Die Vermieter bekommen - je nach Größe der Anlage - einen Zuschlag von 3,8 bis 2,2 Cent pro kWh - zusätzlich zum Erlös aus dem Stromverkauf an die Mieter.

Verbrauchten die Mieter den Strom nicht vollständig, werde der Überschuss ins Stromnetz eingespeist. Der Vermieter erhalte dafür wie bisher die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG).

"Will ein Vermieter die Mieter mit Strom versorgen, muss er dazu einen Mieterstromvertrag mit ihnen abschließen", erklärte Hubertus von Buddenbrock. Der Vorsitzende von Haus und Grund in Langenfeld/Monheim meint: "Das ist potenziell eine interessante Einnahmequelle für Vermieter. Sie können den Strom günstig anbieten, weil er nicht durchs Stromnetz fließt." Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Umlagen und Stromsteuer fielen daher nicht an.

Allerdings gebe es auch Risiken für den Eigentümer. "Der Mieter kann seinen Stromanbieter weiterhin frei wählen und mit den üblichen drei Monaten Kündigungsfrist wechseln", gibt Buddenbrock zu bedenken. Der Vorsitzende von Haus und Grund stellt fest: "Ein Mieterstromvertrag kann auch nicht mit einem Mietvertrag gekoppelt werden." Die Vertragslaufzeit für einen Mieterstromvertrag dürfe maximal ein Jahr betragen, stillschweigende Verlängerungen seien nicht möglich. "Wer in eine Solaranlage für sein Mietshaus investiert, hat also keine Garantie, dass die Mieter ihm den Strom auch auf lange Sicht abnehmen", stellt Hubertus von Buddenbrock fest.

Außerdem muss bedacht werden: Der Strompreis für Mieterstrom ist gedeckelt. Maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgertarifs darf ein Vermieter für den Strom verlangen. "Eigentümer sollten sich daher gut überlegen, ob sich Mieterstrom für sie wirklich rechnet", sagt Buddenbrock.

Wer sich umfassend informieren möchte, findet Hilfe und Rat beim Verein Haus und Grund in Langenfeld/Monheim in der Beratungsstelle Langenfeld. Kontaktaufnahme über Telefon: 02173 906010.

(pc)
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