Langenfeld Nach Beleidigung: Richterin spricht Langenfelder frei

Langenfeld · Einen Freispruch gab es beim Amtsgericht Opladen für einen 41-jährigen Langenfelder, der angeblich im Oktober 2015 zwei Mitarbeiter vom Ordnungsamt beleidigt haben soll. Sein Mercedes stand im absoluten Halteverbot, und die beiden Ordnungshüter waren gerade dabei, sich das Kennzeichen zu notieren. Das passte dem Fahrer des Wagens überhaupt nicht. "Hau ab, du Opfermädchen" war da eine der milderen Beleidigungen. Die unterste Fäkalsprache wurde benutzt. Das bestätigten vor dem Amtsgericht die beiden betroffenen Mitarbeiter, die betonten: "Wir sind Beleidigungen in unserem Beruf gewohnt und drücken gerne mal ein Auge zu.

Aber in diesem Fall sahen wir uns gezwungen, eine Anzeige aufzugeben." Es wäre nicht das erste Mal gewesen, dass ein Auto im Wendehammer am Ende der "Große Kirchstraße" im absoluten Halteverbot parkte. Das Haus, aus dem der Angeklagte kam, sei auch bekannt. Immer wieder würde es vor Ort zu Beschimpfungen kommen. Der Mann, der die beiden Ordnungshüter beleidigte, hätte sich damals als Fahrer des Autos zu erkennen gegeben und kurzerhand das Auto an anderer Stelle geparkt. Dennoch wurde das KFZ-Zeichen weitergeleitet und Anzeige erstattet.

Der Angeklagte beteuerte, er hätte mit dieser Sache nichts zu tun. Die beiden Ordnungsamtsmitarbeiter konnten den Angeklagten nach 18 Monaten nicht mehr zu hundert Prozent identifizieren und so blieb der Staatsanwaltschaft nichts anderes übrig, als einen Freispruch zu fordern. Die Vorsitzende Richterin sah das auch so.

(RP)
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