Langenfeld/Ratingen Nach Pipeline-Urteil: Skeptiker melden sich zu Wort

Langenfeld/Ratingen · Die Euphorie unter den Pipeline-Gegnern ist groß, seit vor knapp einer Woche das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster den Fall CO-Leitung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel am Rohrleitungsgesetz nach Karlsruhe überwiesen hat.

CO-Pipeline: 67 Kilometer Rohrleitung durchs Rheinland
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Foto: dpa, Horst Ossinger

Solange das Bundesverfassungsgericht (BVG) nicht gesprochen hat - soviel steht fest -, wird kein giftiges Kohlenmonoxid durch die 67 Kilometer lange Rohrleitung vom Bayer-Werk Dormagen zu dem nach Krefeld strömen. Doch jetzt mischen erste Skeptiker etwas Wasser in den Wein.

Hilden 2013: Demonstration gegen die CO-Pipeline
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Foto: Staschik, Olaf

So sieht Jörg Maaßhoff, Ratinger Stadtrat und Privatkläger gegen die Leitung, in der Befassung des BVG mit dem Fall eine Hängepartie, die auch zuungunsten der Pipeline-Gegner ausgehen kann. In einem Schreiben, das der RP vorliegt, hat Rechtsanwalt Jochen Heide, der neben Maaßhoff unter anderen auch den Monheimer Kläger Heinz-Josef Muhr vertritt, die juristische Alternative skizziert: Sollte das Bundesverfassungsgericht die Unwirksamkeit des Rohrleitungsgesetzes feststellen, dann würde die gesamte Planfeststellung einschließlich der Nebenentscheidungen (Enteignung, vorzeitige Besitzeinweisung) in sich zusammenbrechen. Heide: "Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wäre der unterste, tragende Stein der Säule weggezogen." Sollte das Gericht indes keine verfassungsrechtlichen Bedenken haben, müsste wiederum das OVG prüfen, ob der Planfeststellungsbeschluss in weiteren Punkten Mängel enthält, die entweder zur Aufhebung oder zur Feststellung der Rechtswidrigkeit führen.

Die Langenfelder FDP erinnert unterdessen daran, dass es laut OVG keine konzeptionellen Fehler in Fragen der Sicherheit sowie im Trassenverlauf gebe. "Das ist eine Niederlage für alle, die genau mit diesen Themen Stimmung gegen das für NRW wichtige Infrastrukturprojekt gemacht haben", erklärte der Ortsparteivorsitzende Moritz Körner. Möglicherweise habe sich aber auch "die komplette Landespolitik" blamiert: "Wenn im Landtag in der Tat keine ausreichende Abwägung des Allgemeinwohls stattgefunden hat, dann ist das ein bedenkenswerter Vorgang, der dem Industriestandort NRW nachhaltig schaden wird."

Dagegen nennt die Langenfelder CDU das Münsteraner Urteil einen "wichtigen Meilenstein" im Kampf gegen die Inbetriebnahme der CO-Pipeline. Auch die Grünen im Mettmanner Kreistag sehen sich nach eigenen Worten durch den OVG-Entscheid in ihrer Kritik an der Kohlenmonoxid-Leitung "bestätigt".

(kle/gut)
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