Langenfeld Neuer Erlass erlaubt E-Scooter in Bussen

Langenfeld · Für die Fahrer heißt das aber nicht, dass sie ab sofort wieder problemlos in einen Linienbus steigen können.

 Klaus Hellingrath zeigt, warum ein E-Scooter im Gegensatz zum Elektorollstuhl nicht Bus-tauglich ist.

Klaus Hellingrath zeigt, warum ein E-Scooter im Gegensatz zum Elektorollstuhl nicht Bus-tauglich ist.

Foto: ikr

Vor zwei Jahren war das Entsetzen bei den Besitzern eines E-Scooters groß: Aus Sicherheitsgründen haben die Beförderungsunternehmen damals entschieden, dass die Elektro-Gefährte nicht mehr in Bussen mitgenommen werden dürfen.

Jetzt ist eine bundesweite Regelung in Kraft getreten, die die Beförderung von bestimmten E-Scootern in öffentlichen Linienbussen wieder ermöglicht. Das teilte die Staatskanzlei NRW in der vergangenen Woche mit.

Für die Fahrer eines E-Scooters heißt das aber nicht, dass sie ab sofort wieder problemlos in einen Linienbus steigen können.

Denn an den neuen Erlass sind viele Bedingungen geknüpft: Von der neuen Mitnahmepflicht sind so etwa Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G betroffen und diejenigen, die den Scooter von der Krankenkasse verschrieben bekommen haben. Darüber hinaus müssen auch die Elektro-Fahrzeuge und Linienbusse einige Kriterien erfüllen. Die Busse brauchen beispielsweise ausreichend Platz und einen mindestens 28 Zentimeter überstehenden Haltebügel.

E-Scooter dürfen eine Gesamtlänge von 1,2 Meter haben, höchstens 300 Kilogramm Gesamtgewicht haben und müssen über eine zusätzliche Feststellbremse verfügen. Darüber hinaus sollen sie für die Rückwärtseinfahrt in den Bus geeignet sein und bestimmte Beschleunigungskräfte aushalten. Diese Eignung des E-Scooters muss vom Hersteller in der Bedienungsanleitung vermerkt sein.

"Derzeit gibt es keinen E-Scooter auf dem Markt, der all diese Anforderungen erfüllt", sagt Kristin Menzel, Pressesprecherin der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG, die den Monheimer und Langenfelder Süden mit Bussen bedient und fügt hinzu: "Aktuell wird sich dadurch also nichts ändern."

Bereits vor zwei Jahren, als das E-Scooter Verbot in Kraft ging, teilten die Hersteller die Sicherheitsbedenken: In den Bedienungsanleitungen warnten sie ausdrücklich davor, E-Scooter in anderen Fahrzeugen zu transportieren. Auch deshalb haben sich damals die Unternehmen den Verbots-Empfehlungen des Branchenverbands angeschlossen. Nun prüfen die für Monheim und Langenfeld zuständigen Beförderungsunternehmen, die neuen Anforderungen.

"Wir werden uns die Bedingungen in dem neuen Erlass genau ansehen", sagt etwa Michael Hamann Betriebsleiter der BSM. "Wenn versicherungstechnisch alles geregelt ist, werden wir uns nicht dagegen stellen." Georg Schumacher, Sprecher der Rheinbahn, gibt zu Bedenken, dass auch eine Umsetzung gefunden werden müsse, damit der Fahrer auf einem Blick die Eignung des E-Scooters erkennen könne: "Man kann dem Fahrer schließlich nicht die komplette Bedienungsanleitung in die Hand geben" , sagt er. Weiter heißt es in dem Erlass, dass die E-Scooter Fahrer selbstständig rückwärts in den Bus einfahren und die ordnungsgemäße Aufstellung an der Anlehnfläche bewerkstelligen können müssen. "Rückwärts eine Rampe hochzufahren, benötigt sehr viel Geschick", sagt er.

Dass die Umsetzung des neuen Erlasses in der Zukunft liegt, wird auch an der Äußerung von NRW-Minister Michael Groschek deutlich: "Die Hersteller können ihre Scooter entsprechend konstruieren, die Verkehrsunternehmen die Mitnahme organisieren und die Nutzerinnen und Nutzer können sich darauf verlassen, mit ihren entsprechenden Scootern in den passenden Linienbussen sicher befördert zu werden."

(ubg)
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