Kreis Mettmann Papierlose Steuererklärung soll einfacher werden

Kreis Mettmann · Der neue Webauftritt von "Elster - Ihr Online-Finanzamt" ist an den Start gegangen. Unter www.elster.de lasse sich ab sofort die papierlose Steuererklärung noch einfacher ausfüllen.

Der neue Webauftritt von "Elster - Ihr Online-Finanzamt" ist an den Start gegangen. Unter www.elster.de lasse sich ab sofort die papierlose Steuererklärung noch einfacher ausfüllen.

"Die Bürger sollten das verbesserte Angebot von Elster nutzen und ihre nächste Steuererklärung online abgeben", sagt Ann Christin Herwig, stellvertretende Leiterin des Finanzamts Velbert. "Die neue Webseite ist benutzerfreundlicher, übersichtlicher und einfacher zu bedienen." Der private Bereich nach dem Login des Anwenders heiße nun "Mein Elster". Dort werde nach Wahl der passenden Benutzergruppe (Privatperson, Arbeitgeber, Unternehmer, Verein) das Angebot auf den Anwender individuell zugeschnitten - so dass nur noch die benötigten Formulare angezeigt würden. Zudem erhöhten eine automatische Steuerberechnung während der Erstellung der Steuererklärung, Suchfunktionen und Hilfefelder die Anwenderfreundlichkeit.

Elster biete den Bürgern eine große Unterstützung bei der Abgabe der Steuererklärung, heißt es. Die Datenübernahme aus dem Vorjahr vereinfache die Abgabe. Über den Belegabruf ließen sich elektronische Daten, wie beispielsweise die Lohnbescheinigung oder Beiträge zur Krankenversicherung komfortabel einfügen. Dazu benötige man nur die Steuer-Identifikationsnummer, so Herwig.

"Das Online-Finanzamt lässt sich außerdem bequem vom PC, Tablet oder Smartphone bedienen." Die Inhalte der Auftritte von Elster und dem Elster-Online-Portal seien im neuen Auftritt zusammengeführt worden und die Seiten leiteten nun direkt ohne Umwege auf das neue Angebot "Elster - Ihr Online-Finanzamt" weiter. Wer bereits ein Zertifikat für das Elster-Online-Portal habe, könne das Zertifikat nutzen und sich wie gewohnt einloggen. Die bereits hinterlegten Daten stünden auch im neuen Auftritt zur Verfügung.

Mehr Informationen zum Thema unter www.elster.de und www.finanzverwaltung.nrw.de.

(RP)
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