Brigitte Albers Pflege 2017: Wer jetzt noch handeln sollte

Langenfeld · Zum Jahreswechsel treten in der Pflegeversicherung erhebliche Änderungen in Kraft. Für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sei es von Vorteil, noch 2016 neue Anträge zu stellen, sagt Rechtsanwältin Brigitte Albers.

 Ab Januar gilt eine neue Formel: Der Pflegegrad ist immer eine Zahl höher als die alte Pflegestufe. Rechtsanwältin Brigitte Albers weiß Bescheid.

Ab Januar gilt eine neue Formel: Der Pflegegrad ist immer eine Zahl höher als die alte Pflegestufe. Rechtsanwältin Brigitte Albers weiß Bescheid.

Foto: Blazy

Frau Albers, wie sehen die neuen Regeln in der Pflegeversicherung ganz konkret aus?

albers Jetzt gibt es drei Pflegestufen sowie eine Härtefallregelung. Ab Januar 2017 wird es fünf sogenannte Pflegegrade geben. Die Härtefallregelung fällt weg. Bei den bisherigen Pflegestufen geht es um die Zeit, die für die Pflege einer Person benötigt wird. Bei den künftigen Pflegegraden geht es darum, wie selbstständig oder wie beeinträchtigt jemand ist. Je nachdem werden Punkte vergeben. Beispiel: Jemand kann sich in der Wohnung nur mit Rollator bewegen. Bisher wurde das bei den Pflegezeiten berücksichtigt. Jetzt heißt es: Er ist in der Lage, in der Wohnung ohne Hilfe zu gehen. Also erhält er für diesen Bereich null Punkte.

Von welchen der neuen Bestimmungen profitieren die Betroffenen?

Albers Es profitiert nur, wer jetzt schon eine Pflegestufe hat. Das liegt zum einen an der Überleitungsregel. Die Formel dafür ist simpel: Der Pflegegrad ist immer eine Zahl höher als die alte Pflegestufe. Bei Demenz geht es sogar um zwei nach oben. Die Regel für die Überleitung ist großzügig. Für die alte Pflegestufe I gibt es zum Beispiel bei Tagespflege 468 Euro im Monat. 2017 gibt es beim neuen Pflegegrad 2 dafür 689 Euro. Wer schon eine Pflegestufe hat, profitiert außerdem von der Besitzstandsregel: Mit Pflegestufe I bekommt man bei vollstationärer Pflege im Heim 1064 Euro pro Monat. Aus Pflegestufe I wird automatisch Pflegegrad 2. Dafür gibt es im Heim künftig nur 770 Euro. Durch die Besitzstandsregelung bleibt es aber bei 1064 Euro.

Wo sehen Sie die entscheidenden Nachteile?

Albers Es wird deutlich schwerer werden, einen angemessenen Pflegegrad zu bekommen. Die Gutachter müssen über 60 Kriterien prüfen. Da geht es zum Beispiel um duschen und Haare waschen. Immer ist die Frage: Kann jemand das noch selbstständig oder überwiegend selbstständig? Oder ist die Person da überwiegend oder gar völlig unselbstständig? Dafür gibt es dann Punkte. Bei einem Wasserglas kann ich genau abmessen, wann es überwiegend voll bzw. überwiegend leer ist. Die Gutachter werden schwer erkennen können, was ist überwiegend selbstständig und was ist überwiegend unselbstständig. Schließlich geht es hier um pflegebedürftige Menschen mit ihren individuellen Fähigkeiten und Defiziten. Die kann man nicht genau messen. Diese vagen Formulierungen werden deshalb sicher zu einer Flut von Widersprüchen und Klagen führen.

Was würden Sie den Betroffenen raten?

albers Wenn jemand jetzt überlegt: Besteht bei mir oder einem Angehörigen eine Pflegebedürftigkeit? Dann jetzt unbedingt sofort handeln und noch in diesem Jahr einen Antrag stellen. Geht der Antrag noch 2016 bei der Pflegeversicherung ein, dann wird noch nach altem Recht begutachtet - auch wenn das erst 2017 geschehen sollte.

Was müssen Antragsteller formal beachten, damit der Antrag noch rechtzeitig angenommen wird?

albers Sie können den Antrag persönlich abgeben. Dann auf jeden Fall den Eingang auf einer vorbereiten Bestätigung mit Datum bescheinigen lassen oder einen Zeugen mitnehmen. Andere Möglichkeit: Sie senden den Antrag per Einschreiben-Rückschein an die Pflegekasse. Dann bitte dran denken, dass Einschreiben oft länger unterwegs sind als normale Post.

Wer hilft Menschen, die das selbst nicht in die Wege leiten können?

albers Es gibt viele Beratungsstellen, die beim Ausfüllen kostenlos helfen. Selbstverständlich können auch Rechtsanwälte den Antrag mit den Betroffenen oder deren Angehörigen ausfüllen. Aber meistens kommen wir erst ins Spiel, wenn Widerspruch oder Klage erhoben werden soll.

Ihre Arbeitsschwerpunkte sind die Beratung und Vertretung älterer Menschen. Was hat Sie zu dieser Fokussierung bewogen?

albers Seit 20 Jahren mache ich Medizinrecht. Das Thema ist auch durch die vielen Gesundheitsreformen immer komplizierter geworden. Senioren und kranken Menschen fehlt oft die Energie, sich zum Beispiel mit ihrer Kasse zu streiten. Dann stehe ich mit Rat und Tat zur Verfügung, damit die Menschen zu ihrem Recht kommen. Übrigens geht es nicht nur um Senioren. Ich vertrete auch viele jüngere Menschen und sogar Kinder, die pflegebedürftig sind.

CORDULA HUPFER STELLTE DIE FRAGEN

(RP)
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