Langenfeld Prozess um Abrechnungsbetrug an Uni-Klinik

Langenfeld · Der ehemalige Ärztliche Direktor der Düsseldorfer Einrichtung, Wolfgang Raab, steht ab heute vor Gericht.

 Der frühere Ärztliche Direktor der Uniklinik Düsseldorf, Wolfgang Raab, steht vor Gericht.

Der frühere Ärztliche Direktor der Uniklinik Düsseldorf, Wolfgang Raab, steht vor Gericht.

Foto: Endermann

Ab heute muss sich der ehemalige Chef der Düsseldorfer Uniklinik vor dem Landgericht verantworten. Die Vorwürfe gegen Wolfgang Raab wiegen schwer, die Anklageschrift ist rund 280 Seiten lang. An der Uniklinik, wo der 63-Jährige seit seinem Aus als Ärztlicher Direktor wieder als Direktor der Zahnklinik arbeitet, soll die Stimmung angespannt sein: So sagt ein Mitarbeiter, der die staatsanwaltlichen Ermittlungen in Gang gebracht hatte, dass Raab ihn verbal und physisch angegangen habe. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Fall im Überblick.

Was genau wird Wolfgang Raab vorgeworfen? Raab, der zwischen 2006 und 2013 Ärztlicher Direktor der Uniklinik war, soll in seiner zahnärztlichen Privatambulanz jahrelang Behandlungen bei Patienten abgerechnet haben, die er nicht selbst erbrachte. Wissenschaftliche Mitarbeiter, darunter ein Oberarzt, der eigentlich für Lehre und Forschung abgestellt war, sollen die Arbeiten hauptsächlich erledigt haben. In der Anklage wird von 1417 Patienten gesprochen und einem Gesamtabrechnungsbetrag von rund 2,2 Millionen Euro. Da Raab die Mitarbeiter der Uniklinik zweckwidrig beschäftigt habe, soll der Uniklinik ein Schaden in Höhe von rund 350.000 Euro entstanden sein.

Wie kamen die Ermittlungen in Gang? Ein Mitarbeiter zeigte Raab beim Landeskriminalamt an, weil dieser in seiner Privatambulanz jahrelang wissenschschaftliche Mitarbeiter beschäftigt habe. Im Februar 2012 wurden dann Klinik- und Büroräume an der Uniklinik durchsucht. 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Raab, weil dieser sechs Jahre lang medizinische Leistungen abgerechnet habe, die er nicht selbst erbrachte. "Wegen des im Bereich der Abrechnung medizinischer Leistungen geltenden Grundsatzes der persönlichen Leistungserbringung" sei ein Arzt dazu nicht berechtigt. Einige Zeit darauf trennte sich die Uniklinik von Raab als Ärztlichem Direktor und Raab übernahm wieder seinen Posten als Chef der Zahnklinik.

Was sagt der Angeklagte zu den Vorwürfen?

Nach der Anklageerhebung im Sommer 2013 ließ Raab über seinen damaligen Anwalt die Anklagepunkte "als nicht nachvollziehbar" bezeichnen. Es habe "klare Aussagen" aus dem Aufsichtsrat der Uniklinik gegeben, Raab das Betreiben einer Privatambulanz zu ermöglichen. Zudem sei bekannt gewesen, dass dies wegen Raabs Aufgabe als Ärztlichem Direktor mit der Vertretung durch Ärzte der Klinik verbunden sein würde. Auf Anfrage unserer Redaktion will sich Raab mit Verweis auf das laufende Verfahren jetzt nicht äußern. Er weist den Vorwurf zurück, dass er seinem Mitarbeiter, der die Ermittlungen in Gang gebracht hatte, gesagt habe, dass dieser sich genau überlegen solle, was er vor Gericht aussage, und ihm sogar die Tür mit Wucht vor den Arm geschlagen habe. "Zu keiner Zeit habe ich ihn verbal oder physisch angegriffen, das ist auch so protokolliert worden und dafür habe ich Zeugen."

Warum darf Raab weiter an der Uniklinik arbeiten?

Unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist: Dieser Grundsatz gilt auch für Raab. Im öffentlichen Dienst gelten zudem Besonderheiten. "Zur vorläufigen Enthebung aus dem Dienstverhältnis kann ich nur wiederholen, dass die Voraussetzung hierfür laut Landesdisziplinargesetz NRW wäre, dass nach Auswertung aller Fakten diese Entfernung als Ergebnis des anhängigen Disziplinarverfahrens überwiegend wahrscheinlich ist", sagt Uni-Rektorin Anja Steinbeck auf Anfrage unserer Redaktion. Da die Universität keine Akteneinsicht bekommen habe, sei der Ausgang des Gerichtsverfahrens "für eine solche Beurteilung abzuwarten".

(semi)
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