Langenfeld/Hilden Rasterfahndung nach Vergewaltiger

Langenfeld/Hilden · Die Polizei hat 400 junge Männer auf die Hildener Wache vorgeladen. Unbescholtene gerieten ins Visier der Fahnder.

 Im November verteilten Bereitschaftspolizisten Handzettel und befragten Anwohner im Hildener Süden.

Im November verteilten Bereitschaftspolizisten Handzettel und befragten Anwohner im Hildener Süden.

Foto: ola

Die Polizei versucht jetzt mit einer Rasterfahndung den Mann zu identifizieren, der zwei junge Frauen in der Nähe des Langenfelder S-Bahnhofs Berghausen (31. Mai 2014) sowie in Hilden (29. September 2014) vergewaltigt hat. Die beiden Tatorte liegen nur wenige Kilometer entfernt. Die jeweils angefertigten Phantombilder ähneln sich sehr. Deshalb geht die Polizei von ein und demselben Täter aus, hat in Hilden eine Rasterfahndung gestartet, die nach Angaben von Polizeisprecher Ulrich Löhe womöglich auf Langenfeld ausgedehnt wird. Nach Informationen unserer Zeitung sind inzwischen mehrere Langenfelder von der Polizei angerufen wurden, weil ihre Handys zur fraglichen Zeit in der ausgemachten Funkzone geortet worden waren.

Was bedeutet Rasterfahndung? In den nächsten Tagen bekommen fast 300 Hildener zwischen 20 und 30 Jahren Post. Ermittler des Kriminalkommissariats 11 fordern sie auf, an zwei zur Wahl stehenden Tagen persönlich auf der Hildener Wache zu erscheinen. Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf zur Rasterfahndung betrifft laut Löhe "alle in Hilden gemeldeten Männer zwischen 20 und 30 Jahre, die den Täterbeschreibungen entsprechen". Kürzlich hatte die Polizei bereits 200 Hildener geladen. 60 kamen nicht und wurden erneut vorgeladen. Bei Nichterscheinen können sie zwangsweise vorgeladen werden".

Sind die Vorgeladenen verdächtig? Nein, betont der Polizeisprecher: "Die Angeschriebenen werden nicht als Beschuldigte oder Tatverdächtige, sondern als Zeugen befragt." Die Fahnder erhoffen sich Hinweise auf den Täter. Die Polizei hat Spuren gesichert, die den Vergewaltiger identifizieren können. Die Vorgeladenen müssen keine DNA-Probe abgeben, versichert Löhe: "Sollten sich Verdachtsmomente verdichten, würden wir um eine freiwillige DNA-Probe bitten." Wenn der Zeuge das partout nicht will, müssen die Fahnder die Justizbehörden überzeugen, zwangsweise einen DNA-Test anzuordnen.

Was verspricht sich die Polizei von der Rasterfahndung? "Wir wollen möglichst viele Leute als Täter ausschließen, um einen kleinen Kreis von Personen zu bekommen, mit denen man sich näher beschäftigen muss", erläutert Löhe. Mehr als 100 Polizisten sind im November im Hildener Süden und in Langenfeld-Berghausen von Haus zu Haus gegangen und haben Fahndungsaufrufe verteilt. "Wir geben nicht auf und suchen weiter", versichert Kriminalkommissar Frank Pick, Chef der Ermittlungskommission.

Wie viele Hinweise hat die Polizei erhalten? Rund 400. Die Vergewaltigung in Hilden muss beobachtet worden sein. Denn die Polizei wurde anonym informiert und machte erst daraufhin das Opfer ausfindig.

Können Unbescholtene ins Visier der Fahnder geraten? Natürlich. So wurde eine 24-jährige mit der Vergewaltigung im Mai in Langenfeld in Verbindung gebracht. Ein Ermittler rief die Frau an, ihr Handy sei zum Tatzeitpunkt in einem Funkmast in der Nähe des Tatorts eingewählt gewesen. Weil die Hamburgerin spontan nicht sagen konnte, was sie am 31. Mai gemacht hat, hakten die Beamten intensiver nach. Dabei war die Frau an jenem Tag nur zu Besuch bei ihrem Freund, der in Langfort wohnt. Tage später wurde ein 35-jähriger Langenfelder kontaktiert, von seinem früheren Arbeitgeber. Die Polizei habe nach ihm gefragt, das Diensthandy sei zum Tatzeitpunkt in Richrath lokalisiert worden. Ein 27-Jähriger bekam in Immigrath einen solchen Anruf, von denen es zuletzt noch viele gegeben haben dürfte. In Langenfeld betreibt allein Vodafone laut Sprecher Volker Petendorf 25 bis 30 Funkstationen. Gestern waren um 11.45 Uhr rund 750 Nutzer in einer Zelle in der Stadtmitte eingewählt. Dazugerechnet werden müssen dann noch Handybesitzer, die einen anderen Anbieter haben.

Auf welcher Grundlage werden die Daten erfasst? Einen richterlichen Beschluss habe es dafür gegeben. Jetzt versucht die Polizei, alle Nummern zu kontaktieren, die auf der Liste stehen. Dazu wird die Polizei mehrere hundert, wenn nicht Tausende Menschen anrufen, um an Informationen zu kommen. Dabei ist eine solche Datenspeicherung "verfassungsrechtlich bedenklich", sagt Strafverteidiger Georg Strittmatter. Weil auf Daten zurückgegriffen werde, die möglicherweise unter den Begriff der Vorratsdatenspeicherung fallen, die es nicht mehr geben dürfte. "Wir bewegen uns in einer Grauzone." Mobilfunkunternehmen haben die Möglichkeit, Verkehrsdaten zu Abrechnungszwecken oder um Missbrauch vorzubeugen zu speichern.

(RP)
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