Projekt in Langenfeld Rotmilan bremst Windrad aus

Langenfeld · Verwaltungsgericht wies am Mittwoch die Klage der Firma SL Naturenergie gegen Artenschutz-Auflagen beim Betrieb der Windkraftanlagen ab.

 An der Rennstraße in den Reusrather Feldern ist seit Oktober Langenfelds erste Windkraftanlage in Betrieb.

An der Rennstraße in den Reusrather Feldern ist seit Oktober Langenfelds erste Windkraftanlage in Betrieb.

Foto: RALPH MATZERATH

Seit Oktober ist inmitten der Reusrather Felder Langenfelds erste Windkraftanlage in Betrieb. Der kurz danach begonnene Bau eines zweiten Windrads ruht indes seit Dezember. Wann es fertig ist, sei noch nicht abzusehen, sagte Projektleiter Joachim Schulenburg vom Betreiber SL Naturenergie auf Anfrage. "Das hängt stark vom Wetter ab. Zum Beispiel ist die Flügelmontage nur bei Windstille möglich." Doch gestern bekam das in Gladbeck ansässige Unternehmen an ganz anderer Stelle Gegenwind: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage von SL gegen Auflagen zum Schutz von Greifvögeln beim Betrieb der Windräder ab.

Als die Mettmanner Kreisverwaltung im Dezember 2016 den Bau der beiden 99,5 Meter hohen Anlagen in der hierfür in Reusrath festgelegten Zone genehmigte, da machte sie zugleich Auflagen zum Artenschutz. So gelten etwa wegen Fledermäusen zwischen dem 1. April und 31. Oktober Abschaltzeiten bei bestimmten Temperaturen und Wetterbedingungen. Durch Fledermausdetektoren in den computergesteuerten Anlagen ließe sich dies machen. Doch gegen ähnliche Betriebseinschränkungen zum Schutz des Rotmilans reichte SL im Frühjahr 2017 eine Klage ein. Die Auflage lautet: Zwischen dem 15. März und dem 1. September müssen die Windräder während der Dämmerung abgeschaltet sein, außerdem in Mäh- und Erntezeiten, wenn besonders viele Mäuse auf den Reusrather Feldern Rotmilane anlocken.

 Auf der Baustelle des zweiten Windrads in der Nähe der ersten Anlage (Hintergrund) geht es zurzeit nicht voran.

Auf der Baustelle des zweiten Windrads in der Nähe der ersten Anlage (Hintergrund) geht es zurzeit nicht voran.

Foto: Matzerath Ralph

Grundsätzlich halte SL die Rücksichtnahme auf diese gefährdete Greifvogelart für geboten, merkte Schulenburg seinerzeit an, doch Auszeiten, Einschränkungen und Nachweise seien bezüglich des Rotmilans viel komplizierter zu bewerkstelligen als bei Fledermäusen.

Doch das Verwaltungsgericht wies die Klage in der gestrigen Verhandlung ab. "Die Nebenbestimmungen wurden ganz bewusst in die Genehmigung der Windkraftanlagen aufgenommen, um den Rotmilan zu schützen", betonte die Vorsitzende Richterin Dr. Nicola Haderlein. Dies habe die Kammer bestätigt, so dass SL die Auflagen erfüllen müsse, sobald das Urteil rechtskräftig sei. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob durch die Windräder in Reusrath für Rotmilane ein "signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" bestehe. Den als Gegenargument von SL eingebrachten Hinweis auf die Hochspannungsleitungen in dem Reusrather Gelände und die nahe Autobahn ließ das Gericht nicht gelten.

Andreas Lobb von der Bürgerinitiative "Ruhiger Horizont Reusrath" und sechs seiner gegen den Bau von Windkraftanlagen im Langenfelder Süden aktiven Mitstreiter hatten die Verhandlung als Zuschauer verfolgt. "Wir sind froh, dass das Gericht das von uns schon lange belegte erhöhte Vorkommen von Rotmilanen und auch anderen Greifvögeln bestätigt hat", sagte Lobb hinterher.

Neben dem von SL bereits betriebenen Windrad an der Rennstraße und der zweiten Anlage, die noch im Bau ist, will das Unternehmen zwei weitere, an anderen deutschen Standorten von SL ausgediente und dort durch neue ersetzte Windräder aufstellen. Nur zusammen mit diesen beiden ebenfalls 99,5 Meter hohen Gebrauchtanlagen sei der Betrieb von Winkraftanlagen bei der in Reusrath geltenden 100-Meter-Grenze für SL wirtschaftlich, so Schulenburg.

(mei)
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