Langenfeld Rundfunkbeiträge: Verbraucher suchen Rat

Langenfeld · Elisabeth Schoemakers leitet die Langenfelder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Dort häufen sich aktuell Anfragen zu Rundfunk-beiträgen und Nachzahlungen, sagte sie im RP-Redaktionsgespräch.

 Beim Besuch in der RP-Redaktion berichtete Elisabeth Schoemakers im Gespräch mit Stephan Meisel über aktuell bewegende Themen.

Beim Besuch in der RP-Redaktion berichtete Elisabeth Schoemakers im Gespräch mit Stephan Meisel über aktuell bewegende Themen.

Foto: RALPH MATZERATH

Rückständige Rundfunkbeiträge sind zurzeit das beherrschende Thema in der Langenfelder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale (VZ). "Seit einer Woche bin ich aus dem Urlaub zurück und hatte hierzu schon zehn Anfragen", sagte Leiterin Elisabeth Schoemakers (49) als Redaktionsgast der Rheinischen Post. Zwar wurden die Richtlinien für diese Beiträge zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schon zum 1. Januar 2013 verändert, so dass seither für jede Wohnung monatlich 17,98 Euro an den so genannten Beitragsservice (früher: GEZ) zu bezahlen sind. "Aber gerade in diesen Wochen und Monaten werden vermehrt Haushalte angeschrieben, die noch nicht angemeldet sind. Denn der Beitragsservice gleicht seine Daten mit den Einwohnemeldeämtern ab. Und das dauert eben seine Zeit."

Am Konrad-Adenauer-Platz 1 ist der Sitz der Langenfelder Verbraucherzentrale, die auch für Monheim und Hilden zuständig ist. Dort hat Schoemakers in der zu diesem Thema gebührenfreien Beratung ein weit verbreitetes Informationsdefizit festgestellt. "Manche sagen, sie haben kein Fernsehgerät und denken, sie könnten eine Zahlungsaufforderung einfach ignorieren. Aber dem ist nicht so!" Und Familien mit ausländischen Wurzeln könnten oft aus sprachlichen Gründen die Zahlungsaufforderung in ihrem Briefkasten nicht verstehen.

Die studierte Diplom-Ökotrophologin hat beim Besuch in der RP-Redaktion eine kopierte Zahlungserinnerung über einen Betrag von 323,64 Euro dabei, die einen Ratsuchenden erreicht hatte. "Das ist der Rundfunkbeitrag für eineinhalb Jahre. Ich musste ihn aufklären, dass die Forderung berechtigt ist und er die Summe bezahlen muss." Anders als früher zu GEZ-Zeiten, als die Haushalte selber ihre Empfangsgeräte anmelden mussten, sei nun der einheitliche Betrag pro Wohnung zu bezahlen. "Hat jemand eine Ferienwohnung oder finanziert den Kindern die Studentenbude, muss er auch hierfür zusätzlich jeweils den vollen Betrag bezahlen."

Schoemakers zufolge bereiten nicht nur mögliche Nachforderungen, sondern auch die laufenden Zahlungen von monatlich 17,98 Euro vielen Haushalten Probleme. "Auch ärmere Rentner, die keinen Anspruch auf Grundsicherung haben, müssen diesen Betrag bezahlen. Und die zuvor komplett befreiten Schwerbehinderten müssen seit der Neuregelung ein Drittel des üblichen Rundfunkbeitrags bezahlen."

Allerdings müsse seit Anfang letzten Jahres pro Wohnung auch wirklich nur einmal Rundfunkbeitrag bezahlt werden, betont Schoemakers. Davon profitierten die früheren Mehrfachzahler wie etwa Wohngemeinschaften oder junge Leute mit eigenem Einkommen, die noch bei den Eltern wohnen. "So jemand sollte auf den Kontoauszügen überprüfen, ob er womöglich doppelt zahlt. Bis zum 31. Dezember 2014 können entsprechende Ansprüche auf rückwirkende Erstattungen noch geltend gemacht werden."

Neben Rundfunkbeiträgen sind Schoemakers zufolge in ihren Beratungsgesprächen vor allem Fragen zur Telekommunikation ein weiteres großes Thema. "Immer wieder geht es dabei um Ärger mit Mobilfunk-Verträgen oder um dubiose und betrügerische E-Mails."

Bereits 25 Jahre lang ist die gebürtige Langenfelderin bei der Verbraucherzentrale beschäftigt, vor ihrer Rückkehr in die Heimat arbeitete sie in Wuppertal und Bergisch Gladbach. Seit ihre Vorgängerin Constanze Niepenberg 2012 die Elternzeit antrat, leitet die 49-Jährige kommissarisch die 2002 neben dem Rathaus eröffnete VZ.

(RP)
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