Langenfeld/Düsseldorf Säureanschlag: Staatsanwältin beantragt hohe Haftstrafen

Langenfeld/Düsseldorf · Unter dem Beifall der Zuschauer hat Staatsanwältin Ellen Cramer beim Prozess um den Säureanschlag auf Reyhan C. (21) in Hilden gestern beim Düsseldorfer Landgericht langjährige Haftstrafen für die beiden Angeklagten aus Langenfeld gefordert.

 Für Staatsanwältin Ellen Cramer handelt es sich bei dem Säureanschlag um eine "niederträchtige, heimtückisch geplante" Tat.

Für Staatsanwältin Ellen Cramer handelt es sich bei dem Säureanschlag um eine "niederträchtige, heimtückisch geplante" Tat.

Foto: wuk

Für Reyhans Ex-Freund, Serhat K., der den Anschlag mit Schwefelsäure geplant und in Auftrag gegeben haben soll, beantragte die Anklägerin neun Jahre und drei Monate Gefängnis. Sein geständiger Komplize, Alan K., der die junge Frau auftragsgemäß mit der ätzenden Flüssigkeit an Kopf und Körper dauerhaft entstellt hat, soll für acht Jahre in Haft.

Stets mit einem leichten Lächeln hatte Serhat K. die ganze Verhandlung seit Ende Mai verfolgt — und sich mit keinem Wort zur gescheiterten Beziehung zu der jungen Frau, zu seinen monatelangen Nachstellungen und Bedrohungen nach der Trennung der 21-Jährigen oder gar zu dem Säureanschlag geäußert. Staatsanwältin Cramer sprach den 23-Jährigen daher gezielt an: "Ich bin unfassbar geschockt, mit welcher Gelassenheit Sie hier den Prozess verfolgen — und dann auch noch dauernd lächeln!"

Für die Anklägerin war diese Tat "über Tage hinweg heimtückisch geplant" worden, und das Motiv Eifersucht des 23-Jährigen fand sie "niederträchtig". Dass der Angeklagte die junge Frau "aus absolut übersteigertem Ehrgefühl wie ein Eigentum betrachtet" und das einst "hübsche, attraktive, makellos aussehende Mädchen" durch seinen Kumpan mittels Säure dann "dauerhaft entstellen" ließ — "dafür fehlen mir die Worte". Als sie wegen gefährlicher Körperverletzung dann neun Jahre und drei Monate Gefängnis forderte, tippte sich der Angeklagte an die Stirn. Das Prozesspublikum reagierte aber mit Applaus, worauf der Vorsitzende Richter mit Saalräumung drohte.

Auch bei dem geständigen Mittäter (19) sah die Staatsanwältin wenig Grund zur Milde. Aus "absolut falsch verstandener Freundschaft" zu dem 23-Jährigen habe sich Alan K. zu der Tat hinreißen lassen. Dem geständigen 19-Jährigen billigte sie auch kein (milderes) Jugendrecht mehr zu: "Er hatte nach seiner Solo-Flucht aus Syrien sein Leben hier gemeistert, von einer Reifeverzögerung kann also keine Rede sein."

(RP)
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