Langenfeld Sieben Monate Haftstrafe für eine gebrochene Nase

Langenfeld · Ein kräftiger Schlag mit der Bierflasche, den er unter Alkoholeinfluss am Karnevalssamstag einem anderen Disco-Besucher versetzte, hatte für einen 20-jährigen Mann aus Leverkusen jetzt ein gerichtliches Nachspiel.

Gestern musste sich der gebürtig aus Bosnien stammende Angeklagte wegen gefährlicher und vorsätzlicher einfacher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Langenfeld verantworten. Das Opfer hatte durch den Hieb einen Nasenbeinbruch und ein Schleudertrauma erlitten, außerdem ein Stück Zahn eingebüßt. Auch neun Monate später habe er Probleme, durch die Nase zu atmen. Weil der Angeklagte im Bundeszentralregister schon mit zwei weiteren Körperletzungsdelikten geführt wird, verurteilte ihn der Richter zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe, die er zur Bewährung aussetzte. Außerdem muss er dem Opfer ein Schmerzensgeld von 3000 Euro zahlen. 500 weitere Euro sind für ein anderes Prügelopfer fällig.

Die Staatsanwältin hatte durch die Beweisaufnahme den Tatvorwurf bestätigt gefunden. Danach hatte der angetrunkene Angeklagte am Abend des 1. März in der Langenfelder Diskothek offenbar Streit gesucht, jedenfalls rempelte er und pöbelte er die an der Theke stehende Gruppe an. Als sich das 26-jährige Opfer gerade dem Unruhestifter zuwenden wollte, erhielt er aus heiterem Himmel einen heftigen Schlag ins Gesicht. Als ihn ein weiterer Freund gegen den Angreifer abschirmen wollte, traktierte der Angeklagte diesen mit Schlägen und Tritten und fügte ihm eine schmerzhafte Rippenprellung zu. Die hinzugerufenen Türsteher warfen den Täter hinaus. Alle Zeugen berichten, dass sie die Türsteher baten, sie bis zum Parkplatz zu geleiten, als sie vor der Tür den erneut mit einer Flasche bewaffneten Täter erblickten.

Tatsächlich verfolgte er die Gruppe gemeinsam mit seinem Bruder, drosch nach Zeugenberichten auf deren Auto ein. Der Zeuge wurde von dem in einem Super-Mario-Kostüm steckenden Bruder des Angeklagten aus dem Fahrzeug gerissen, bis ihm sein Freund mit der lädierten Nase beisprang und den Angreifer am Boden festhielt. Nicht geklärt werden konnte, ob der Angeklagte bei diesem Handgemenge, das erst die Türsteher beenden konnten, noch eine Bierflasche gegen seine Kontrahenten warf. Deshalb wurde dieser Teil der Anklage nach § 153a fallengelassen. Die Strafverteidigerin hatte für ihren Mandanten die Einstellung des gesamten Verfahrens gegen die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 3000 Euro beantragt. Darauf ließ sich aber die Staatsanwaltschaft wegen der Vorbelastung des Angeklagten nicht ein. Der Richter hielt sich in seinem Urteil an die untere Grenze des Strafrahmens, weil der Täter alkoholisiert gewesen war und er als fest angestellter Isoliertechniker eine günstige Sozialprognose habe. Er warnte ihn aber, künftig mit dem Alkohol Maß zu halten:"Sie sehen ja nun, was passiert, wenn Sie zu viel getrunken haben." Der Täter konnte sich an den genauen Hergang nicht mehr erinnern.

(RP)
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