Langenfeld So sieht das neue Gemeindezentrum aus

Langenfeld · Das Architektenbüro HMW gewann den Wettbewerb für den Neubau der katholischen Gemeinde in Langenfelds City.

 Wie ein Riegel schiebt sich ein Trakt des Neubaus zwischen das alte Pfarrhaus und das Sass-Ladenzentrum (rechter Bildrand). Links: der Pfarrsaal.

Wie ein Riegel schiebt sich ein Trakt des Neubaus zwischen das alte Pfarrhaus und das Sass-Ladenzentrum (rechter Bildrand). Links: der Pfarrsaal.

Foto: HMW

Die Würfel sind gefallen: Das neue katholische Gemeindezentrum inmitten der Fußgängerzone soll nach Plänen des Kölner Architekturbüros Hecker, Monkenbusch, Wieacker (HMW) gebaut werden. Wie die nebenstehende Skizze zeigt, zieht sich ein Trakt von der Solinger Straße neben dem Sass-Ladenzentrum um das denkmalgeschützte Pfarrhaus. Der neue Saal für die Gemeinde entsteht im heutigen Pfarrgarten. Nach Abriss der hohen Steinmauer wird zur Kirche St. Josef hin ein attraktiver Platz gestaltet. Gestern Abend wurde der von einem Preisgericht gekürte Siegerentwurf eines Architektenwettbewerbs mit zehn Teilnehmern dem Kirchenvorstand präsentiert.

Der HMW-Entwurf besteche erstens "durch die Art, wie er den öffentlichen Raum vor dem Pfarrhaus aufwertet", sagt Jochen Füge vom Haaner Büro ISR, das in Absprache mit dem Erzbistum den Wettbewerb organisiert hatte. Zweitens wirke der Neubau mit dem Pfarrsaal sehr einladend. "Genau das beabsichtigt die katholische Großgemeinde St. Josef und Martin ja mit diesem Vorhaben."

Lambert Schäfer, der seit dem Abschied von Stadtdechant Dr. Jürgen Rentrop als so genannter Pfarrverweser dessen seelsorgerische Aufgaben übernommen hat, beschreibt die Grundidee dieses Begegnungs- und Versammlungszentrums so: "Wir möchten dort mit vielen Menschen unserer Stadt - Christen wie Andersgläubigen - in Kontakt treten, die Stadtmitte gestalten und einen Beitrag zur offenen Kommunikation leisten." Das unterstreicht der im September zur Entlastung der Pfarrer eingesetzte Verwaltungsleiter Carsten Gaede. Das multifunktionale Gebäude "soll offen auch für diejenigen sein, die sich von der Kirche abgewendet haben. Viele sehnen sich nach Halt."

Laut Guido Boes, der im Langenfelder Gemeindevorstand für die kircheneigenen Grundstücke und Gebäude zuständig ist, erfüllt der HMW-Entwurf im Vergleich zu den anderen neun eingereichten Arbeiten am besten diesen Anspruch des pastoralen Konzepts. Nach seinen Angaben ist das Projekt mit rund 2,3 Millionen Euro veranschlagt. Sofern der Finanzausschuss des Erzbistums zustimmt, das 70 Prozent der Kosten trägt, sei mit einem Baustart im Frühjahr 2017 und einer Fertigstellung Ende 2018 zu rechnen.

Boes bezeichnet es als wichtig, dass der neue Pfarrsaal näher an die Kirche St. Josef heranrückt. Die heutige Lage im ersten Obergeschoss des Familienzentrums sei ungünstig. "Wenn sich dort an den Gottesdienst ein Empfang anschließt, gehen viele nicht mehr rüber, weil ihnen der Weg dorthin zu beschwerlich ist." Dringend nötig seien auch die kleineren Besprechungs- und Sitzungszimmer, die zusätzlich zu den Büros im Neubau eingeplant sind. "Die Gemeinde setzt verstärkt auf den Einsatz von Ehrenamtlichen. Dann müssen die aber auch einen Raum haben und sich nicht - wie heute - erst mühsam irgendwo einen Platz ergattern müssen.

Nach der Eröffnung des Gemeindezentrums steht laut Boes eine Renovierung des alten Pfarrhauses an, in dessen Erdgeschoss wohl die katholische öffentliche Bücherei verlegt werden soll. "Auch da rücken wir näher ins Stadtzentrum." Der Eine-Welt-Laden bleibe vorerst im Jugendheim. Wie künftig der heutige Pfarrsaal nach seiner Verlegung in den Neubau genutzt wird, sei noch nicht entschieden.

Der städtische Planungsamtsleiter Stephan Anhalt hatte als Berater des Preisgerichts unter anderem das denkmalgeschützte alte Pfarrhaus im Blick. "Im Auslobungstext des Wettbewerbs war ausdrücklich festgehalten, hierauf Rücksicht zu nehmen." Dass der Neubau direkt an das Pfarrhaus ranrückt, sei akzeptabel. "Alt und Neu muss sich im Denkmalschutz nicht widersprechen. Der Altbau muss nur als solcher erkennbar sein und sein Erscheinungsbild darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden."

(mei)
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