Kreis Mettmann/Wuppertal Staatsanwalt: Sieben Jahre Haft für falsche Polizisten

Kreis Mettmann/Wuppertal · Sechs Mitglieder einer Großfamilie sollen Senioren in 39 Fällen um insgesamt 260.000 Euro betrogen haben.

 Ob die zu erwartenden Freiheitsstrafen einen Sinneswandel bewirken können? Nach all dem, was im Plädoyer der Staatsanwaltschaft über den bisherigen Lebenswandel der Angeklagten zu hören war, darf das wohl bezweifelt werden.

Ob die zu erwartenden Freiheitsstrafen einen Sinneswandel bewirken können? Nach all dem, was im Plädoyer der Staatsanwaltschaft über den bisherigen Lebenswandel der Angeklagten zu hören war, darf das wohl bezweifelt werden.

Foto: magu

Nach über 30 Verhandlungstagen ist der Mammutprozess gegen sechs Mitglieder einer Großfamilie, die sich vor dem Wuppertaler Landgericht wegen gewerbsmäßigem Betrugs unter anderem im Kreis Mettmann zu verantworten haben, mit den Plädoyers auf die Zielgerade eingebogen. Am Montag soll das Urteil gesprochen werden.

Die von der Staatsanwaltschaft geforderten Freiheitsstrafen liegen zwischen vier Jahren und sechs Monaten bis hin zu sieben Jahren für einen der Angeklagten. Zuvor war das 124 Seiten starke Plädoyer verlesen worden, in dem alle 39 nachgewiesenen Taten einer detaillierten Bewertung unterzogen wurden. Dass es eine Dunkelziffer nicht nachweisbarer Vergehen geben dürfte, gilt als offenes Geheimnis. Es gab unter den Opfern offenbar auch Senioren, die sich jenseits des Diebstahls auch noch ausziehen mussten. Dazu kamen vehemente Einschüchterungen demenzkranker Senioren. "Den Angeklagten waren ihre Opfer schlicht gleichgültig. Eine Hemmschwelle war nicht mehr vorhanden", attestierte Staatsanwalt Daniel Otte den sechs Männern auf der Anklagebank ein extrem rücksichtloses Vorgehen ohne jede Empathie. Die Strafregister der Angeklagten platzen in Anbetracht unzähliger Vorstrafen aus allen Nähten. Mehrjährige Gefängnisstrafen und Bewährungsauflagen haben offenbar nicht zur Läuterung beigetragen. Stattdessen wurden Diebestouren um einen Tag verschoben, um zuvor noch Termine beim Bewährungshelfer wahrnehmen zu können. Wer gerade mal wieder "im Knast einchecken" musste, wurde durch ein anderes Familienmitglied ersetzt. Und wer die Zelle verlassen durfte, war sofort wieder mit dabei. Zwischenzeitlich hatte einer, so die Ankläger, "einen Opa aufgetan, der auf Frauen steht" - und prompt wurde ein weibliches Familienmitglied ausgewählt. Zum Abgebrühtsein gehörte offenbar auch, einer verängstigten Seniorin zu erzählen, sie stehe wegen des Besitzes von Falschgeld selbst "mit einem Bein im Knast" und werde von der Polizei observiert, wenn sie die Geldscheine nicht sofort herausrücke. Zuvor abgespielte Telefonmitschnitte lieferten auch Einblicke in das kriminelle Geschäftsmodell der Angeklagten. Da wurde mit Hehlern geplaudert, wo man die im Baumarkt entwendeten Bohrmaschinen möglichst lukrativ an den Mann bringen könne. Und die Angeklagten? Auf dem Stuhl herumlümmelnd, Kaugummi kauend, grinsend, kopfschüttelnd. Als das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß verlesen wurde, verfinsterten sich kurz die Mienen. Dann ging es weiter mit dem Kauen.

Ob die zu erwartenden Freiheitsstrafen einen Sinneswandel bewirken können? Nach all dem, was im Plädoyer der Staatsanwaltschaft über den bisherigen Lebenswandel der Angeklagten zu hören war, darf das wohl bezweifelt werden.

(RP)
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