Langenfeld Stadt: Motor laufen lassen beim Eiskratzen ist verboten

Langenfeld · Langenfelder, die vor der morgendlichen Fahrt zur Arbeit ihr Auto bei laufendem Motor enteisen, haben jetzt den städtischen Klimaschutz-Manager auf den Plan gerufen. "Grundsätzlich weisen die Straßenverkehrsordnung und das Landes-Immissionsschutzgesetz darauf hin, dass es verboten ist, Geräusche und Abgase erzeugende Motoren unnötig laufen zu lassen", erklärte Ronald Faller gestern per Pressemitteilung.

"Drei Minuten Leerlauf bedeuten einen Spritverbrauch von einem Kilometer Wegstrecke, und es werden bis zu 70 Prozent mehr Schadstoffe ausgestoßen, da der Katalysator erst aber einer bestimmt Mindesttemperatur effizient läuft", mahnt der Fachmann. Auch Motorverschleiß kann eine negative Langzeitfolge sein, da sich das dickflüssige Öl nur langsam verteilt und nicht ausreichend die Schmierstellen erreicht. Zudem empfänden manche Nachbarn das Motorengeräusch als Belästigung.

Fallers Tipp: Die Windschutzscheibe am Abend mit einem Pappkarton oder einer anderen Abdeckung schützen.

(gut)
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