Monheim Stadt will Obdachlosigkeit verhindern

Monheim · Es gibt 129.000 Euro für anderthalb weitere sozialpädagogische Stellen, um das Projekt besser auszustatten.

 Die Übergangswohnheime ander Niederstraße sind momentan vor allem von ehemaligen Flüchtlingen bewohnt. Auch sie gelten als "wohnungslos", wenn sie einen Anerkennungsstatus haben.

Die Übergangswohnheime ander Niederstraße sind momentan vor allem von ehemaligen Flüchtlingen bewohnt. Auch sie gelten als "wohnungslos", wenn sie einen Anerkennungsstatus haben.

Foto: RP-Foto; Matzerath

In Monheim gibt es immer weniger kleine, bezahlbare Wohnungen. "Viele Wohnungen sind aus der Sozialbindung herausgefallen und durch Sanierungen steigen die Mieten", sagt Dietmar Marx, Leiter der Abteilung Soziales im Rathaus. Das bekämen besonders solche Menschen zu spüren, die arbeitslos und überschuldet sind und Gefahr laufen, ihre Wohnung zu verlieren. Um Menschen, die wegen ihrer Mietschulden eine Räumungsklage erhalten, kümmert sich in Monheim der Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SKFM). Bisher konzentrierte sich der Verein mit dem Konzept "Obdachlosigkeit verhindern" um diese Menschen, die in so genannten Trainingswohnungen untergebracht wurden, wo sie durch Hilfe zur Selbsthilfe wieder "mietfest" gemacht werden sollten. Inzwischen hat sich aber herausgestellt, dass die Ausstattung des Projektes mit einer halben Sozialarbeiter- und einer Hausmeisterstelle nicht ausreicht. "Wir bekamen immer mehr Fälle auf den Tisch", erklärt SKFM-Geschäftsführer Elmar Borgmann. Denn die Zahl der als obdachlos geltenden Personen ist - nach einer vorübergehenden Absenkung in 2013 (36) - bis 2016 wieder gestiegen (Ende 2016: 56).

"Künftig soll der SKFM daher seinen Schwerpunkt mehr auf die Prävention von Obdachlosigkeit legen", sagt Dietmar Marx. Denn zu den Obdachlosen kommen noch 263 ehemalige Flüchtlinge, die inzwischen einen Aufenthaltstatus haben, aber in städtischen Wohnungen oder Übergangsheimen untergebracht sind. "Natürlich werfen wir sie jetzt nicht aus den Wohnungen", sagt Marx. Zumal sie wegen der Wohnsitzzuweisung für drei Jahre an Monheim gebunden seien. Erst dann könnten sie sich eine Wohnung auf dem freien Markt suchen. "Mit der LEG haben wir das Abkommen getroffen, dass Familien in unseren Mietvertrag einsteigen können."

Der SKFM soll nun künftig 129.000 Euro von der Stadt erhalten, um weitere anderthalb Stellen für Sozialpädagogen finanzieren zu können. Dadurch würde der Verein in die Lage versetzt, im Falle einer drohenden Räumungsklage - darüber informiert in der Regel das Sozialamt - frühzeitig mit dem Betroffenen in persönlichen Kontakt zu treten. Wenn dieser die Einladung des Sozialdienstes zu einer Einzelberatung annimmt - das ist laut Borgmann meistens der Fall - , werden zunächst die Ursachen der Räumungsklage erarbeitet und mögliche Abwehrstrategien überlegt, wie ein Attest über eine psychische Erkrankung oder ein Antrag beim Jobcenter auf Übernahme der Mietschulden.

Die große Nachfrage nach Wohnraum hat auch zu mehr Räumungsklagen geführt: "Alle großen Vermieter handeln inzwischen rigoros: Wenn ein Mieter zwei Mieten im Rückstand ist, wird eine Räumungsklage eingereicht. Und wer mal geräumt wurde, kriegt auch keine Wohnung mehr", sagt Marx. Neben der Prävention bleibt der SKFM für die Betreuung von Menschen zuständig, die obdachlos sind oder bereits in den freien Wohnungsmarkt integriert werden konnten. Dabei veranschlagt der Verein statt der einst auf drei Monate angelegten Trainingszeit künftig eher zwölf Monate für die Vorbereitung der Obdachlosen auf den freien Markt. Auch für die Wohnungssuche beansprucht er künftig mehr Zeit, weil ein einmal zwangsgeräumter Mieter so schwer zu vermitteln ist.

Die 198 Flüchtlinge in den Notunterkünften stellen den SKFM allein wegen der Sprachbarrieren vor große Herausforderungen. "Wo Probleme entstehen, behelfen wir mit den Dolmetschern aus unserer Flüchtlingshilfe", sagt Borgmann.

(RP)
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