Langenfeld Stadtwerke: Streit um Neander-Gas

Langenfeld · Als "Neander-Gas" preisen die Stadtwerke Langenfeld (SWL) das von ihnen vertriebene Erdgas an.

Doch damit sind sie nicht die Einzigen — und das wird auch so bleiben: Das Düsseldorfer Landgericht schmetterte nämlich eine Klage von SWL-Chef Kersten Kerl gegen die Stadtwerke Heiligenhaus ab, die gemeinsam mit den Stadtwerken Wülfrath und Erkrath sowie der Neander Energie GmbH ebenfalls den Begriff "Neander-Gas" verwenden. Dies sei auch zulässig, urteilte das Landgericht.

Kerls Hinweis auf die beim Deutschen Patent- und Markenamt für die SWL gesicherte Verwendung des Begriffs Neander-Gas ließen die Richter nicht gelten. Sie folgten der von den Heiligenhauser Stadtwerken vertretenen Auffassung, dass es sich beim Wortteil "Neander" um eine Region im Kreis Mettmann handele. Und so bezeichne der Begriff Neander-Gas die geografische Herkunft des Unternehmens. Eine Verwechslungsgefahr mit dem von den SWL nur in Verbindung mit einer Gasflammen-Grafik patentrechtlich geschützen Begriff bestehe nicht.

Im Gespräch mit der RP begründete Kerl die Klage damit, dass die Heiligenhauser Stadtwerke zuvor versucht hätten, das Patentrecht der SWL löschen zu lassen. "Dagegen mussten wir uns wehren. Mit Neander-Gas werben wir seit 2009 vor allem weit außerhalb des Kreises Mettmann um gewerbliche Kunden. Wir beliefern etwa Firmen in Hamburg, Pirna und Alzey ."

(mei)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort