Kreis Mettmann Steueränderungen 2018 - was sich ändert

Kreis Mettmann · Geringwertige Güter mit Wert bis zu 800 Euro können steuerlich geltend gemacht werden.

 Praktische Hilfe bei der Steuererklärung leisten PC-Programme.

Praktische Hilfe bei der Steuererklärung leisten PC-Programme.

Foto: dpa

Am Ende eines jeden Jahres stellt sich der Steuerzahler die Frage, ob er sich auf Steueränderungen und Neuregelungen für das kommende Jahr einstellen muss. "Zum Ende der 18. Legislaturperiode ist der Steuergesetzgeber nochmal so richtig in Fahrt gekommen und hat eine Vielzahl von Neuerungen auf den Weg gebracht. Hier gilt es für Steuerpflichtige einiges zu beachten, so die Steuerberaterkammer Niedersachsen.

Auch 2018 werden einige Freibeträge angehoben: Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 36 Euro auf 2.394 Euro pro Elternteil und der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 9.000 Euro. Zudem steigt das Kindergeld im kommenden Jahr je Kind und Monat um zwei Euro.

Für Unternehmer bringt das neue Jahr ebenfalls Veränderungen mit sich. Ab dem 1. Januar 2018 können sie geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die sie im neuen Jahr anschaffen, bis zu einer Grenze von 800 Euro sofort steuerlich geltend machen. Bei diesen Wirtschaftsgütern handelt es sich beispielsweise um Kleinmöbel, Bürocontainer, Telefone oder Papierkörbe. Die Unternehmer müssen diese in einem Ver-zeichnis erfassen. Die Grenze, ab der geringwertige Wirtschaftsgüter in dieses Verzeichnis aufzunehmen sind, passt der Gesetzgeber ebenfalls von 150 Euro auf 250 Euro an. Alle Güter unter 250 Euro können sofort abgeschrieben werden.

Die Einführung eines neuen Paragrafen in der Abgabenordnung (§ 146b AO) ermöglicht die sogenannte Kassennachschau als neues Instrument der Steuerkontrolle. Hierbei kontrolliert ein Prüfer der Finanzverwaltung ohne vorherige Ankündigung die ordnungsmäßige Erfassung von Geschäftsvorfällen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme oder offenen Ladenkassen.

Der Steuerpflichtige muss dem Prüfer den Zugang zum entsprechenden Kassensystem gewähren und die Auswertung der erfassten Daten gewährleisten. Bei Unregelmäßigkeiten kann der Prüfer zu einer regulären Außenprüfung übergehen.

(elm)
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