Langenfeld/Monheim Straßengrün behindert Radler

Langenfeld/Monheim · Je grüner der Frühling, desto enger wird es an manchen Stellen für Verkehrsteilnehmer.

 RP-Foto: Ralph Matzerath

RP-Foto: Ralph Matzerath

Foto: Matzerath Ralph

In der Antike waren sie noch ein Weltwunder. Doch in Langenfeld und Monheim sind die "hängenden Gärten" zurzeit gewöhnlicher, als es besonders manchen Radfahrern lieb ist: Gräser, Büsche und Laubwerk von Bäumen, die nach Treibhauswetter und Regengüssen in den Verkehrsraum ragen. So wie an der Düsseldorfer Straße (L 219, zuvor B 8) in Berghausen. Dort ist jetzt an mehreren Stellen (Foto) Ducken angesagt, ebenso wie an der Theodor-Heuss-Straße und andernorts, wo das sprießende Grün sich der Wege bemächtigt.

"Im Intensivbereich, also an Fahrbahnen und auf Sichtflächen, schneiden wir das Grün zweimal im Jahr zurück", sagt Gerhard Schmidt, beim Landesbetrieb Straßen NRW zuständig für die Unterhaltungspflege. "Außerdem melden unsere Streckenkontrolleure, wenn Äste von Bäumen oder Sträucher hinderlich sind für Verkehrsteilnehmer." Aus Kostengründen würden Stellen, an denen sich zu starker Wuchs anbahnt, aber gesammelt. "Gerade jetzt, da die Natur geradezu explodiert, können wir nicht für jeden einzelnen Ast rausfahren. Ist die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern gefährdet, machen wir natürlich auch das", sagt Schmidt.

In Monheim hat der städtische Betriebshof neuralgische Stellen besonders im Auge. "Dazu zählt der Heerweg, wo es von links und von rechts wächst und wo auch viele Schüler entlangradeln", sagt Oliver Pelke, Leiter der Städtischen Betriebe. Grundsätzlich versuche der Betriebshof, das "Lichtraumprofil" der Straßen und Wege bereits im Winter so zu vergrößern, dass er während der Vogelschutz-Zeit zwischen März und Oktober nur in Ausnahmefällen tätig werden muss. Auf Fahrbahnen hat dieser lichte Raum eine LKW-taugliche Höhe von vier Metern, auf Rad- und Fußwegen entsprechend weniger.

Die Stadt Langenfeld wird im Juni noch mal besonders im Bereich von Schulen und Kindergärten Hecken stutzen lassen. "Im Grundsatz hat die Verkehrssicherheit natürlich oberste Priorität, aber aus Gärtnersicht sollte man etwa den Klassiker Buchenhecken auch nicht zu früh zurückschneiden", erklärt Patrick Sahm vom Betriebshof. Denn noch seien die jungen Triebe krautig und nicht ausgeholzt. "Kappt man sie vorzeitig, drohen die Zweige auszutrocknen. Die ganze Hecke wird dann unansehnlich."

Und was, wenn Landesbetrieb oder Stadt für das störende Grün gar nichts können, weil es von privatem Grund herüberragt? "Dann kommen wir ins Spiel", sagt Christian Benzrath, Leiter des städtischen Ordnungsamts in Langenfeld. Zurzeit seien seine Leute "ständig" mit Hinweisen auf "Überwuchs" beschäftigt. "In der Regel reicht es, wenn wir die Eigentümer auf das störende Grün aufmerksam machen. Wir vereinbaren eine Frist - oft zwei Wochen -, und die meisten erledigen dann recht zügig den Rückschnitt." Droht Gefahr, müsse der Eigentümer indes auch schon mal binnen Tagen tätig werden.

Und wenn er untätig bleibt? "Dann droht ein Bußgeld von 50 Euro und mehr. Bis zu 1000 Euro sind möglich", sagt Benzrath. Solche Bußgeldverfahren ließen sich aber pro Jahr an einer Hand abzählen. Gleichwohl rät der Jurist, den ans eigene Grün grenzenden Verkehrsraum im Blick zu behalten. "Sollte einem Verkehrsteilnehmer etwas zustoßen, und der Überwuchs ist daran schuld, kann es für den Eigentümer richtig teuer werden."

(gut)
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